Nutzungsbedingungen der elektronischen Patientenakte (ePA)

Pflichtinformation gemäß § 343 Absatz 1 SGB V
Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind unter folgendem Link ausführlich beschrieben: Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte

Anbieter
Die Novitas BKK, Schifferstr. 92 – 100, 47059 Duisburg, Telefon 0800 664 8233, E-Mail epa-service@novitas-bkk.de bietet Ihren Versicherten ab dem 01.01.2021 auf Antrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte (nachfolgend „ePA") gemäß § 342 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen in mehreren Ausbaustufen an.

Mit der ePA sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden (z.B. elektronische Arztbriefe), Diagnosen (z.B. elektronische Notfalldaten), durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (z.B. der elektronische Medikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigene Gesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.

Diese Nutzungsbedingungen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch die Versicherten der Novitas BKK (nachfolgend "Nutzer") dar. Sie gelten zwischen der Novitas BKK und den Nutzern.

Weitere Informationen 

  • zur Funktionsweise der ePA, 
  • zu Übertragungsmöglichkeiten von bei der Novitas BKK gespeicherten Daten in die ePA, 
  • zu Übertragungsmöglichkeiten von Behandlungsdaten in die ePA durch Leistungserbringer, 
  • zu Übertragungsmöglichkeiten von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in die ePA, 
  • zu dem Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der ePA, 
  • zur technischen Zugriffsfreigabe in die Datenverarbeitung von Leistungserbringern, 
  • zu temporär nicht bestehenden Möglichkeiten der Einwilligungsbeschränkung, 
  • zu zusätzlichen Anwendungen und deren Funktionsweise einschließlich Datenverarbeitungen, Speicherort und Zugriffsrecht, 
  • zur sicheren Nutzung von Komponenten, die den Zugriff der Versicherten auf die ePA über eine Benutzeroberfläche geeigneter Endgeräte ermöglichen sowie 
  • zu der Möglichkeit und den Voraussetzungen Daten aus der ePA freiwillig zu Forschungszwecken freizugeben

können den Informationen zur ePA entnommen werden, die von der Novitas BKK im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung der ePA in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, durch die Novitas BKK an ihre Versicherten. Die ePA ermöglicht den Nutzern die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten (z.B. Befunde, Laborberichte, Arztbriefe).

Überlassung, Änderung und Einstellung der ePA
Die ePA wird den Versicherten der Novitas BKK kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Der Zugang zur ePA erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur ePA erforderlichen Hardware sind die Nutzer verantwortlich. 

Die Nutzer müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA vorhalten. Die Nutzer müssen sicherstellen, dass ihre Smartphones und Tablets bzw. das Betriebssystem nicht manipuliert und schädlich verändert wurde (kein rooten oder jailbreaken). Vor der Nutzung der ePA vorgeschaltet ist die Durchführung einer erfolgreichen Identifizierung des Nutzers.

Die ePA-App ist mit Smartphones und Tablets mit folgenden Betriebssystemen nutzbar:

  • Android Version 8 oder neuer
  • iOS Version 13 oder neuer

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, haben die Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Novitas BKK behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Die Nutzer werden rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihnen gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.

Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Nutzer haben keinen Anspruch gegen die Novitas BKK darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Novitas BKK ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf die ePA
Die Registrierung und der Vertragsschluss für die ePA erfolgt in deutscher Sprache. Für die Einrichtung und Nutzung der ePA müssen die Nutzer sich registrieren. Im Rahmen des Registrierungsvorganges werden die Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu ihrer Identität einzutragen.

  • Am Anfang des Registrierungsprozesses erhalten die Nutzer die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen, Informationsmaterialien und die ePA-Datenschutzhinweise zu lesen. Die Nutzer können die Dokumente über die dargestellten Links downloaden und speichern. Die Nutzer müssen zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePA-Datenschutzerklärung bestätigen. 
  • Als nächstes müssen die Nutzer in die Datenverarbeitungen in der ePA gegenüber der Novitas BKK datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.

Sodann wird der Zugang zur ePA freigeschaltet, die zum Zweck der Einrichtung der ePA erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten der Nutzer werden von der Novitas BKK in die ePA transferiert, und das Nutzerkonto wird angelegt. Die Freischaltung der ePA wird den Nutzern in der ePA elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die Novitas BKK kommt ein Nutzungsvertrag zwischen den Nutzern und der Novitas BKK auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Den Nutzern werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen zum Nutzungsvertrag, einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen überlassen, so dass die Nutzer diese gesondert abspeichern können.

Mit Abschluss der Registrierung haben die Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePA durchgeführt werden.

Die Nutzer sind berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen.

Rechte und Pflichten der Nutzer
Die ePA ist eine durch die Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Die Nutzer können, die die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen.

Die Nutzer müssen gegenüber der Novitas BKK vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Die Nutzer dürfen auf der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen der Nutzer richtig sind.

Die Nutzer dürfen die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Die Nutzer dürfen Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.

Die Nutzer müssen ihre Zugangsdaten, mit denen sie Zugang zur ePA bekommen, Dritten gegenüber geheim halten. Die Nutzer sind für jeden Zugriff auf die ePA mit ihren Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden.

Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

Die Nutzer verantworten die Rechtmäßigkeit der von ihnen in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Novitas BKK stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für die Nutzer zur Verfügung. Die Novitas BKK hat keine Kenntnis von den Inhalten, die die Nutzer in der ePA speichern und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Novitas BKK handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Die Nutzer dürfen keine Inhalte in der ePA speichern, oder speichern lassen, die

  • einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind,
  • andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren,
  • gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind,
  • urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere dürfen sie keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen oder
  • Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.

Sperrung
Die Novitas BKK ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA durch die Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn die Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreiten, indem sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen und die Novitas BKK zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Novitas BKK kann zudem die ePA dieser Nutzer löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass die Nutzer in Bezug auf zu löschende Daten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzen.

Vorgaben beim Tod der Nutzer
Der Tod der Nutzer führt nicht zu einer automatischen Löschung der ePA. Die Löschung der ePA nach dem Tod kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen, oder nach Ablauf einer zeitlichen Frist von 60 Tagen.

Innerhalb dieser zeitlichen Frist müssen die Erben eine Vollmacht vorlegen, um ihr Recht anzuzeigen, die Daten des Verstorbenen zu verwalten. Wird der Novitas BKK innerhalb dieser Frist keine Vollmacht vorgelegt, erfolgt die unwiderrufliche Löschung der ePA.

Wurde die Vollmacht fristgerecht vorgelegt, werden die Bevollmächtigen oder Erben seitens über die Frist informiert, in welcher die Daten des Verstorbenen exportieren werden können. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA unwiderruflich gelöscht.

Die Nutzer werden darauf hingewiesen, dass nur sie alleine zu Lebzeiten dafür sorgen können, dass nach ihrem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann entweder durch die Erteilung einer Vollmacht z.B. durch die „Vertreterregelung“ in der ePA-App ab 01.01.2022 erfolgen oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.

Nutzungsrechte
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Novitas BKK zu. Die Novitas BKK räumt den Nutzern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unter lizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.

Die Nutzer dürfen die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem sie durch den Nutzungsvertrag berechtigt sind und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.

Es ist untersagt, die Software der ePA zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der ePA oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Die Nutzer sind jedoch zuvor verpflichtet, die Novitas BKK um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die Novitas BKK den Nutzern die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, dürfen sie nach vorstehendem Satz 2 verfahren.

Datenschutz und Datenimport in die ePA
Die Novitas BKK trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten der Nutzer bei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Die Nutzer bleiben während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags Herr über die von ihnen oder auf ihre Veranlassung (z.B. durch ihre Ärzte) in die ePA transportierten personenbezogenen Daten. Allein die Nutzer entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer auf ihre in der ePA gespeicherten Daten zugreifen dürfen und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Krankenkasse zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschung von Daten in der ePA und zu den Rechten der Nutzer gegenüber der Novitas BKK als Verantwortliche sind in den Datenschutzhinweisen für die ePA geregelt. Die Novitas BKK hat zu keiner Zeit Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten. 

Zur Datenschutzkontrolle stellt die Novitas BKK den Nutzern auf Wunsch ab dem 01.01.2022 für bis zu drei (3) Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags Protokolldaten über die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf ihre personenbezogenen Daten in der ePA zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Protokolldaten gelöscht.

Die Nutzer können ab dem 01.01.2022 ihre in einer elektronischen Gesundheitsakte (nachfolgend „eGA“) gespeicherten Daten in die ePA importieren und speichern. Dazu müssen sie die in der eGA gespeicherten Daten sichern und selbständig in ihre ePA übertragen.

Gewährleistung
Die Novitas BKK gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für die Nutzer verfügbare Version.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.

Die Novitas BKK genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Download bereitstellt und den Nutzern einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnliches resultiert, ist kein Mangel.

Die Nutzer sind verpflichtet, der Novitas BKK Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzer werden die Novitas BKK bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben, die Novitas BKK umfassend informieren und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren.

Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.

Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung
Die Novitas BKK haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Novitas BKK nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Novitas BKK haftet jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

Eine verschuldensunabhängige Haftung der Novitas BKK für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gemäß § 536a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungsverzögerungen hat die Novitas BKK nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Novitas BKK eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Novitas BKK nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.

Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Novitas BKK lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Im Falle eines Datenverlustes haftet die Novitas BKK nur, wenn die Nutzer, die in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen sind.

Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten der Nutzer wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der von der Novitas BKK angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.

§ 44a Telekommunikationsgesetz (TKG) bleibt unberührt.

Eine weitergehende Haftung der Novitas BKK besteht nicht.

Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Novitas BKK anwendbar.

Hilfe, Information und Beratung
Die Novitas BKK bietet den Nutzern der ePA zu allen Fragen und Problemen der ePA während der Servicezeiten der Novitas BKK – mindestens von 9.00 bis 17.00 Uhr - Hilfe und Beratung an. Der Versicherten-Help-Desk ist telefonisch über die Service-Hotline 0800 664 8233 oder per E-Mail epa-service@novitas-bkk erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.


Die Ombudsstelle der Novitas BKK informiert darüber hinaus über die Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, sowie über die Funktionsweise und möglichen Inhalte der ePA. Die Ombudsstelle ist telefonisch unter 0203 545 9176 oder per E-Mail epa-service@novitas-bkk zu erreichen.

Kündigung, Datenexport und Datenlöschung
Wenn die Nutzer die ePA nach dem Registrierungsprozess nicht innerhalb von 60 Tagen aktiviert, wird die initial erstellte, aber noch leere ePA automatisch gelöscht.

Die Nutzer können die Nutzung ihrer ePA jederzeit schriftlich oder in der ePA-App, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen und hierdurch ihre ePA löschen.

Die Nutzer können ihre Daten bis zum Ende der von ihnen gewählten Nutzungsende exportieren. Sobald das Nutzungsende erreicht ist, wird die ePA sofort und unwiderruflich gelöscht

Die Novitas BKK kann die Nutzung der ePA kündigen, 

  • wenn die Nutzer ihr Versicherungsverhältnis mit der Novitas BKK beenden oder
  • wenn geänderte Nutzungsbedingungen nicht fristgerecht akzeptiert werden oder
  • wenn die Nutzer in der ePA-App die Einwilligungserklärung für die Nutzung der ePA zurücknehmen (Hinweis: In diesem Fall muss die ePA gemäß den Vorgaben der gematik sofort gelöscht werden. Hierüber werden die Nutzer beim Zurücknehmen der Einwilligung in der ePA-App informiert.)

Die Nutzer werden über die Kündigung informiert. Die Nutzer können nach Mitteilung der Kündigung noch für einen Zeitraum von 60 Tagen die gespeicherten Daten exportieren. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA unwiderruflich gelöscht.

Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die Novitas BKK ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Novitas BKK informiert die Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der ePA-App. Sobald die Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptieren, werden die Änderungen wirksam. Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für den online Zugriff über die ePA-App, als auch für den offline Zugriff außerhalb der ePA-App.

Die Nutzer können die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die ePA-App (unter Einstellungen -> Nutzungsbedingungen) abrufen. Sofern die Änderung dieser Nutzungsbedingungen durch die Nutzer nicht akzeptiert werden, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In diesem Fall ist die Novitas BKK berechtigt, die Nutzung der ePA binnen 60 Tage zu kündigen.

Die Novitas BKK ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen eines Einverständnisses abzuändern,

  • soweit die Änderung für die Nutzer nur Vorteile bietet;
  • soweit sich die Änderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Änderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
  • soweit die Änderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Nutzer dadurch lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen haben oder
  • soweit die Novitas BKK damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Änderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Nutzer hat. Die Nutzer werden auf etwaige Änderungen in der ePA-App informiert.

Anwendbares Recht 
Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist ein Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die den Nutzungsbedingungen zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) zustimmt.

Salvatorische Klausel 
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.

Stand: Dezember 2023

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