Beiträge für Selbstständige

Die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden zunächst auf Grundlage des aktuellsten Einkommensteuerbescheids vorläufig erhoben und dann – sobald die tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres über den Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden – rückwirkend endgültig festgesetzt.

Vorteile zu Leistungen als selbstständig Versicherter können sie hier sehen.

Übersicht der monatlichen Mindest- und Höchstbeiträge für selbstständig Tätige ab 01.01.2024

Ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 15,70 Prozent zur Krankenversicherung)

Mindestbemessungsgrundlage 1.178,33 Euro

Versicherungsart Beitrag in Euro
Krankenversicherung 185,00
Pflegeversicherung* 40,06
Gesamt 225,06

Höchstbemessungsgrundlage: 5.175,00 Euro

Versicherungsart Beitrag in Euro
Krankenversicherung 812,48
Pflegeversicherung* 175,95
Gesamt 988,43

Sofern nachgewiesen wird, dass die Einkünfte weniger als 5.175,00 Euro betragen, werden die Beiträge entsprechend den tatsächlichen Einkünften berechnet, mindestens jedoch in Höhe der o.g. Mindestbemessungsgrundlage.

* Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Versicherte ab 23 ohne Kinder zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 % für die Pflegeversicherung.

Informationen zu den neuen Pflegebeiträgen finden Sie hier.

Über die Möglichkeit, sich als Selbstständige und Selbstständiger mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Beiträge für selbstständig Tätige auf einen Blick.

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