Beiträge für Selbstständige
Die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden zunächst auf Grundlage des aktuellsten Einkommensteuerbescheids vorläufig erhoben und dann – sobald die tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres über den Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden – rückwirkend endgültig festgesetzt.
Übersicht der monatlichen Mindest- und Höchstbeiträge für selbstständig Tätige ab 01.01.2022
Ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 15,54 Prozent zur Krankenversicherung)
Mindestbemessungsgrundlage 1.096,67 Euro
Versicherungsart | Beitrag in Euro |
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Krankenversicherung | 170,42 |
Pflegeversicherung* | 33,45 |
Gesamt | 203,87 |
Höchstbemessungsgrundlage: 4.837,50 Euro
Versicherungsart | Beitrag in Euro |
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Krankenversicherung | 751,75 |
Pflegeversicherung* | 147,54 |
Gesamt | 899,29 |
Sofern nachgewiesen wird, dass die Einkünfte weniger als 4.837,50 Euro betragen, werden die Beiträge entsprechend den tatsächlichen Einkünften berechnet, mindestens jedoch in Höhe der o.g. Mindestbemessungsgrundlage.
* Der bundeseinheitliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 %. Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen zusätzlich 0,35 % für die Pflegeversicherung..
Über die Möglichkeit, sich als Selbstständiger mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Beiträge für Selbstständige auf einen Blick.
