Vollnarkose bei Entfernung von Zähnen

Seit dem 01.01.2022 erstattet die Novitas BKK ihren Versicherten die durchgeführte Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Zähnen in Höhe von bis zu 100,00 Euro.

Voraussetzung:

  • Nach § 11 Absatz (6) in Verbindung mit § 28 Absatz (2) SGB V die Kosten für eine von einem Vertragszahnarzt, Kieferorthopäden oder nach § 13 Absatz (4) SGB V berechtigten Leistungserbringer durchgeführte Anästhesie (Vollnarkose).
  • Sofern es sich nicht um eine Leistung nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung handelt.
  • Zur Erstattung ist die spezifizierte Originalrechnung vorzulegen.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

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