Pflicht ab dem 1. Januar 2024: Das E-Rezept

Medikamente über den elektronischen Weg erhalten

Wenn Sie heute Ihre Bankgeschäfte erledigen, gehen Sie noch mit einem Überweisungsschein zur Bank? Das tun die wenigsten, die meisten Leute erledigen das heute papierlos. So ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein E-Rezept verschrieben bekommen. 
Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind sie verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

So funktioniert das E-Rezept

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt im Rahmen der Sprechstunde in der Praxis oder per Videosprechstunde ein E-Rezept für Sie aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Sie können nun wählen, wie Sie Ihr E-Rezept in der Apotheke einlösen möchten: mit der E-Rezept-App, mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder per Papierausdruck.

1. Einlösen mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK)

Unsere Empfehlung: Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie einfach und direkt in der Apotheke E-Rezepte einlösen. Dazu müssen Sie nur Ihre eGK in der Apotheke in den Kartenleser stecken und die Apotheke kann das Rezept direkt abrufen.

2. Einlösen mit der gematik-App

Sie laden sich die offizielle E-Rezept-App herunter. Diese App für Deutschland wurde von der gematik (nationale Agentur für digitale Medizin und Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen) entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine zentrale App für alle gesetzlichen Versicherten und nicht um ein spezielles Angebot der Novitas BKK.

  • Die App heißt „Das E-Rezept“ und kann über Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS) heruntergeladen werden. 
  • Damit Sie alle Vorteile der App nutzen können, benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Sie kennen dies vielleicht von Ihrer Bankkarte. Das NFC Verfahren gilt als besonders sicher, da der Datentransfer nur über eine geringe Distanz funktioniert. Bei größeren Entfernungen ist ein Datenfluss nicht mehr möglich.
  • Außerdem benötigen Sie eine PIN für Ihre eGK, um die erweiterte E-Rezept-Funktion nutzen zu können. Rufen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen diese gerne zu.

Optional:

Um sicherzugehen, dass auch wirklich Sie persönlich die PIN erhalten, benötigen wir eine sichere Identifikation Ihrer Person. Dies ist auf 3 Wegen möglich:

  1. Sie haben sich bereits bei Anmeldung in der elektronischen Patientenakte sicher identifiziert.
  2. Sie kommen persönlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in einer unserer Geschäftsstellen vorbei.
  3. Der PIN-Brief wird durch die Post nur persönlich an Sie übergeben, Sie müssen sich hier durch Vorzeigen Ihres Personalausweises legitimieren.

Das E-Rezept wird Ihnen nach der Anmeldung als Novitas BKK-Mitglied (per eGK mit PIN oder alternativ mithilfe der ePA-App) in der gematik-App zur Verfügung gestellt. Sie können es in der Apotheke persönlich einlösen, indem Sie das Smartphone mit dem QR-Code des Rezeptes an den Kassenscanner halten. Sie können das Rezept aber auch digital einlösen, indem Sie in der App Ihre Wunschapotheke aussuchen, die Verfügbarkeit des Medikamentes prüfen (und es gegebenenfalls direkt bestellen) und dann den QR-Code an die Apotheke senden. Jetzt brauchen Sie Ihre Medikamente nur noch abholen oder können sich diese liefern lassen, wenn Ihre Apotheke diesen Service anbietet. 

3. Einlösen mit dem Papierausdruck

Statt des bisher bekannten rosafarbenen Rezeptes (Muster 16) erhalten Sie einen Ausdruck mit QR-Code in der Praxis. In der Apotheke wird der QR-Code gescannt und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

Weiterführende Informationen >>

Das E-Rezept ist nicht auf Ihrer eGK gespeichert, sondern in der Telematikinfrastruktur (TI). Ihre eGK dient lediglich als Schlüssel, um das E-Rezept aus der TI abzurufen – wie eine Abholberechtigung. Weiterführende Informationen und FAQs finden Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite der gematik zum Thema E-Rezept:

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/ 

Antworten auf Fragen zum Datenschutz finden Sie hier

Einige Vorteile des E-Rezeptes >>

  • Folgerezepte innerhalb des gleichen Quartals können direkt an die TI übermittelt werden, Sie müssen nicht erneut die Praxis aufsuchen.
  • Das Rezept wird direkt geprüft, ob alles korrekt ist. Telefonische Nachfragen der Apotheke in der Praxis können somit vermieden und Wartezeiten verhindert werden.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicher und nur für Sie selbst, die ausstellende Praxis und die Apotheke einsehbar.
  • Mit der Familienfunktion der E-Rezept-App können Sie die Rezepte Ihrer Kinder oder von Angehörigen verwalten und einlösen.
  • Mit der E-Rezept-App können Sie die Verfügbarkeit Ihres Medikamentes in der Apotheke abfragen. Ist es nicht vorrätig, können Sie es über die App bestellen und werden informiert, wenn Sie es abholen können.

Sonderfall Hilfsmittel >>

Da auch Hilfsmittel auf dem „rosa Rezept“ verordnet werden, kommt es derzeit häufiger vor, dass Arztpraxen versuchen, auch Hilfsmittel über ein E-Rezept zu verordnen. Dies ist leider nicht möglich, weil Sanitätsfachhändler elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und abrechnen können, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Dieser Anschluss ist erst zum 1. Januar 2026 vorgesehen.

-