Ankündigung
Die Novitas BKK ist bei allen Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V zu Vertragsverhandlungen bereit.
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Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln der PG 15 ab dem 01.11.2023
Mit Schreiben vom 03.08.2023 haben wir fristgerecht den Vertrag gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung unserer Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln zum 31.10.2023 gekündigt.
Die Ankündigung zur Abgabe von Vergütungsangeboten und Verhandlungen erfolgte über den Onlinedienst TED (Tenders Electronic Daily).
Sofern Sie an einem Vertragsabschluss interessiert sind, können Sie Ihr Vergütungsangebot, Ihre Hinweise und Fragen bis zum 04.09.2023 um 12.00 Uhr schriftlich, gerne auch per E-Mail, an Lutz Lücker richten. Verhandlungsgespräche werden anschließend geführt.
Ankündigungsvertrag Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln ab 01.11.2023
Ansprechpartner
Lutz Lücker / E-Mail schreiben
Telefon: 0203 545-8710
Fax: 0203 545-609342
