Beiträge für sonstige freiwillige versicherte Personen
Mindest- bis Höchstbeiträge der freiwilligen Krankenversicherung ab 01.01.2025
Bei sonstigen Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (z. B. freiwillig Versicherte, deren Einkünfte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, Personen ohne Einkünfte, Studierende, die aus der studentischen Krankenversicherung ausgeschieden sind ...), werden die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Hierzu zählen z. B.:
- Miet- und Zinseinnahmen
- Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung,
- Einnahmen aus Versorgungsbezügen...
Monatliche Mindestbeiträge für Personen mit Einnahmen bis zu 1.248,33 Euro:
Ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 16,98 Prozent zur Krankenversicherung)
Art der Versicherung | Beitrag in Euro |
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Krankenversicherung | 211,97 |
Pflegeversicherung* | 44,94 |
Gesamt | 256,91 |
Monatliche Beiträge bei Einnahmen über 1.248,33 EUR aber unter 5.512,50 Euro: Ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 16,98 Prozent zur Krankenversicherung)
Liegen Ihre monatlichen Einkünfte über dem Betrag von 1.248,33 Euro, werden die Beiträge nach Ihren tatsächlichen Einnahmen berechnet. Ein Beispiel: Sie haben Kinder und Ihre Einnahmen aus Vermietung und Kapitalerträgen betragen monatlich 1.400,00 Euro. Dann müssten Sie folgende Beiträge zahlen:
Art der Versicherung | Beitrag in Euro |
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zur Krankenversicherung | 237,72 |
zur Pflegeversicherung* | 50,40 |
Gesamt | 288,12 |
Monatliche Höchstbeiträge:
Ihre Einkünfte erreichen bzw. überschreiten den Betrag von 5.512,50 Euro pro Monat ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 16,98 Prozent zur Krankenversicherung)
Art der Versicherung | Beitrag in Euro |
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Krankenversicherung | 936,02 |
Pflegeversicherung* | 198,45 |
Gesamt | 1.134,47 |
Monatliche Höchstbeiträge bei freiwillig versicherten Arbeitnehmenden: Ihre Einkünfte überschreiten die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.150,00 Euro monatlich, bzw. 73.800,00 EUR jährlich. Mit Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 17,58 Prozent zur Krankenversicherung)
Art der Versicherung | Beiträge in Euro |
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Krankenversicherung | 969,10 |
Pflegeversicherung* | 198,45 |
Gesamt | 1.167,55 |
* Die Beiträge der freiwillig versicherten Arbeitnehmenden zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende je zur Hälfte aus dem Basis Beitragssatz (3,6%). Haben Arbeitnehmende mehr als 1 Kind, kommt der Beitragsabschlag dem Versichernden zu gute. Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %.
Informationen zu den neuen Pflegebeiträgen finden Sie hier.
