Beiträge zur Pflegeversicherung - Änderung zum 01.07.2023

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird unter anderem der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose erhöht sich auf 0,6%.
Neben der Beitragssatzveränderung zum 01.07.2023 wird aber auch eine Entlastung in der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung festgelegt. 

Mitglieder, die Eltern von mehreren Kindern sind, können nun, ab dem 01.07.2023, mit einem Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung rechnen: 

Wie hoch sind die Beitragssätze ab 01.07.2023?

Mitglied Beitragssatz zur Pflegeversicherung Hinweis
ohne Kinder  4,00 % 95,49
mit 1 Kind 3,40 % lebenslang
mit 2 Kindern 3,15 % * bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mit 3 Kindern 2,90 % *
mit 4 Kindern 2,65 % *
mit 5 und mehr Kindern 2,40 % *

Wann muss ich tätig werden?

Da das Gesetz sehr kurzfristig eingeführt wurde, konnten die technischen Möglichkeiten der Krankenkassen zur Berechnung der Beitragsabschläge (ab dem 2. Kind) noch nicht angepasst werden. Auch bestehen weiterhin offene Auslegungsfragen, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit abzustimmen sind. Vor diesem Hintergrund wurde ein Übergangszeitraum bis zum 30.06.2025 zur Umsetzung des Pflegeberücksichtigungsgesetzes eingeführt. 

Wir, Ihre fürsorgliche Novitas BKK, möchten Ihnen den Aufwand zu den Kinderangaben so gering wie möglich gestalten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, zum Nachweis Ihrer Kinder noch nicht aktiv zu werden! Wir kommen auf Sie zu und benötigen bis dahin keine Angaben oder Unterlagen zur Berücksichtigung der neuen Beitragsabschläge.
Selbstverständlich sichern wir Ihnen schon heute zu, dass wir die Kinderzahl auch rückwirkend ab dem 01.07.2023 berücksichtigen und entstehende Guthaben unverzüglich erstatten werden. 
 

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