Kostenlose Familienversicherung

Wenn Sie Kunde der Novitas BKK sind, haben Ihr eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung, sofern diese kein eigenes Einkommen von mehr als 485,00 Euro im Monat haben. Wird eine „geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung“ (Minijob) ausgeübt, dürfen Ihre Angehörigen max. ein Einkommen von 520,00 EUR im Monat haben.

Freundliche Familie lächelt

Eine Familienversicherung Ihrer Kinder ist möglich:

  • bis zum 18. Lebensjahr
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Schulausbildung bzw. im Studium befinden oder ein unentgeltliches freiwilliges soziales Jahr leisten
  • Wurde die Ausbildung durch die Bundeswehr- oder Zivildienstzeit unterbrochen, verlängert sich ggf. der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Für Kinder, ab dem 23. Lebensjahr, ist eine Schul- oder Studienbescheinigung erforderlich

Bitte beachten Sie weiterhin

Die Angabe zur Krankenversicherung und Versicherungsart Ihres Ehepartners ist in jedem Fall erforderlich. Ist Ihr Ehegatte kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. privat krankenversichert) besteht nur unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung. Bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienversicherten.

Anträge / Formulare

Einen Antrag auf Familienversicherung finden Sie hier.

Sie beginnen eine Ausbildung und wollen weiterhin von allen fürsorglichen Vorteilen der Novitas BKK profitieren. Dann nutzen Sie einfach unser Online-Formular.

Den Antrag für eine Mitgliedschaft als Schüler oder Student finden Sie hier.

Zusammenfassungen der Leistungen für Ihre Kinder

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