Wir helfen Steuern sparen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden steuerlich berücksichtigt. Unkompliziert melden wir diese per Datenübermittlung elektronisch an das Finanzamt. Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung automatisch bis Ende Februar des Folgejahres zugeschickt. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie.
Häufig gestellte Fragen:
Für wen werden die Daten übermittelt?
Beiträge, die Sie direkt an uns zahlen, übermitteln wir Ihrem zuständigen Finanzamt. Dies gilt auch für Erstattungen von Beiträgen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die wir über Umwege erhalten, werden von der jeweiligen Stelle übermittelt. Beiträge, die über die Rente abgeführt werden, übermittelt der Rentenversicherungsträger und über Beiträge aus Ihrem Arbeitsentgelt erhalten Sie eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.
Wieso ist der Dezember des aktuellen Jahres nicht auf der Bescheinigung enthalten?
Für das Finanzamt ist der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend. Da der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend fällig wird und der Beitrag für Dezember dann erst am 15. Januar gezahlt wird, ist dieser erst im nächsten Jahr auf der Bescheinigung aufgeführt.
Welche Werte des Bonusprogramms werden dem Finanzamt übermittelt?
Einige Auszahlungen aus dem FlexCheck Bonusprogramm werden dem Finanzamt als Erstattung gemeldet. Da es meldepflichtige und nicht meldepflichtige Prämien gibt, wurde von dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die Steuerjahre 2021 bis 2024 eine Vereinfachungsregel beschlossen. Pro Person gilt ein Freibetrag von 150,00 Euro. Somit werden nur die Bonuserstattungen gemeldet, die diesen Betrag übersteigen. Ihre familienversicherten Angehörigen werden ebenfalls jeweils mit der maximalen Grenze von 150,00 Euro berücksichtigt. Die Meldung erfolgt hier über das Hauptmitglied. Für die Jahre vor 2021 gilt diese Vereinfachungsregel nicht. Falls Ihr Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist, können Sie sich zur Ergänzung der steuerlichen Unterlagen von uns eine Übersicht Ihrer ausgezahlten meldepflichtigen Prämien zusenden lassen.
Wie können die Beiträge berücksichtigt werden, die ich für einen Angehörigen gezahlt habe?
Beiträge, die Sie zum Beispiel für ein Familienmitglied überwiesen haben, tragen Sie einfach in Ihre Steuererklärung ein. Die Bescheinigung senden wir aus Datenschutzgründen trotzdem an die beitragspflichtige.
Was mache ich mit der Bescheinigung, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bitte nehmen Sie die Bescheinigung einfach zu Ihren Unterlagen.