Der Hirntod: Bedeutung und Nachweis

Wenn ein lebender Mensch freiwillig ein paariges Organ spendet, meist eine Niere, meist für einen Angehörigen, dann ist das ziemlich unproblematisch. Probleme kommen auf, wenn Verstorbene spenden – und darum geht es ja beim Organspende Ausweis. Über diese „postmortale“ Organspende denken die meisten Menschen grundsätzlich gelassen: Im Sarg oder gar in der Urne braucht man ja keine Leber mehr. Aber man möchte sicher sein, dass man richtig tot ist, wenn das Entnahmeteam kommt. Ganz besonders sicher möchte man sein – und das mit Recht – dass man als Besitzer eines entsprechend ausgefüllten Organspende Ausweises nicht zum Spender gemacht wird, obwohl man gerettet werden könnte. Um das sicherzustellen, ist in Deutschland der Hirntod als entscheidende Grenze festgeschrieben.

Früher war ein Mensch tot, wenn er zu atmen aufhörte und sein Herz nicht mehr schlug. Das ist auch heute noch im Wesentlichen richtig. Aber unter günstigen Umständen kann ein stehengebliebenes Herz wieder zum Schlagen gebracht werden, und wenn das sehr schnell gelingt, sogar ohne bleibende Schäden für den Patienten.

Denn Zeit ist ein entscheidender Faktor, wenn das Gehirn nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben, neben einem Herzstillstand vor allem Überdruck im Gehirn, der die Blutzufuhr aus Herz und Lunge verhindert. Dann beginnen die hochempfindlichen Hirnzellen zu sterben, und nach kurzer Zeit ist das ganze Gehirn als Organ unwiderruflich ausgefallen. Auch wenn dann die Blutzufuhr wieder aufgenommen wird, ist der Patient nicht mehr zu retten.

Das liegt daran, dass im Gehirn nicht nur geistige Funktionen ihren Sitz haben sondern auch und gerade körperliche wie Hunger, Frieren und Hormonhaushalt. Ohne die steuernde Tätigkeit der hierfür zuständigen Teile des Gehirns bricht der Organismus zusammen. Deshalb ist der vollständige und irreversible Hirntod die entscheidende Grenzüberschreitung: Wenn man das Gehirn nicht wieder aktivieren kann, gibt es kein Zurück.

Aber die Intensivmedizin mit ihren hochgezüchteten Techniken kann auch einen „hirntoten“ Menschen noch ein paar Wochen, in seltenen Fällen länger, „am Leben erhalten“ – man sieht an der Sprache, dass es hier um ein Grenzgebiet geht. Tatsächlich hat eine Organverpflanzung nur einen Sinn, weil die verpflanzten Organe selbst noch leben. Und die Organspender selbst sehen durchaus lebendig aus und fühlen sich lebendig an. Aber nichts außer einem Wunder kann bewirken, dass sie jemals wieder aufstehen. Und wenn man die Maschinen abschaltet, die unter anderem Atmung und Kreislauf künstlich aufrechterhalten, dann sterben diese Patienten im Nu.

In Deutschland dürfen den Spendern Organe erst entnommen werden, nachdem der vollständige und unumkehrbare Hirntod insgesamt viermal festgestellt wurde, noch dazu von zwei Ärzten, die den Patienten unabhängig voneinander untersuchen. Darüber hinaus dürfen diese Ärzte nichts mit der folgenden Organentnahme zu tun haben.

Kritiker wenden gegen das Hirntodkonzept ein, es sei entwickelt worden, um Organverpflanzungen rechtlich und ethisch zu ermöglichen. Das ist wahr, aber es ist nicht die ganze Wahrheit. Denn das Hirntodkonzept wurde und wird auch gebraucht, damit Ärzte (und ggf. Angehörige) entscheiden können, wann sie einen Menschen, der auf der Intensivstation unter vollem Einsatz der modernen Medizin am Leben erhalten wird, mit reinem Gewissen gehen lassen dürfen.

Leitfragen für die eigene Entscheidung

1. Kann ich dem Hirntodkonzept zustimmen?
2. Halte ich die Überprüfungsregeln für angemessen?
3. Rechne ich damit, dass die Regeln eingehalten werden?

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