Neuerungen beim Umlageverfahren U1
Sehr geehrte Arbeitgeberkunden,
nach § 1 Absatz 1 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nehmen Arbeitgeber am Umlageverfahren U1 teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze entnehmen Sie bitte unserer Übersicht.
Ihr Arbeitgeberservice der Novitas BKK
Umlageversicherung
Die Novitas BKK hat zum 1. April 2010 eine eigene Umlagekasse eingerichtet.
Bitte reichen Sie daher Erstattungsanträge für Aufwendungen bei Krankheit
(Umlage 1) sowie bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten
(Umlage 2) direkt bei der Novitas BKK ein.
Die Erstattungen werden direkt durch die Novitas BKK vorgenommen. Die Umlage- und Erstattungssätze betragen:
Umlagesätze und Erstattungssätze der Umlageversicherung nach dem AAG | ab 01.01.2024 | Erstattung |
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Umlage 1 (Entgeltfortzahlung Krankheit) allgemein | 2,3 % | 60 %* |
Umlage 2 (Entgeltfortzahlung Mutterschaft) | 0,32 % | 100 %** |
Hier finden Sie die Erklärung AAG (die Erklärung AAG für 2024 folgt).
Hier finden Sie wichtige Informationen zur U1.
Hier finden Sie wichtige Informationen zur U2.
* Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts
** Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bzw. des fortgezahlten Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverbot zzgl. Arbeitgeberanteile