Entlassmanagement/Entlassungsmanagement

Ziel des Entlassmanagements ist es, den Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus lückenlos in die medizinisch sinnvolle Anschlussbehandlung zu führen.

Neben dem Arztbrief zur Entlassung kann es erforderlich sein, bereits während des Klinikaufenthaltes weitere Therapien und Leistungen zu organisieren. Die Novitas BKK bietet Krankenhäusern dabei Unterstützung.

Vernetzt planen

Ob Reha, Pflege, Haushaltshilfe, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege unsere Ansprechpartnerinnen und -partner für das Entlassmanagement beraten Sie gerne rund um die Antragsstellung und vermitteln den Kontakt in die Fachabteilungen.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 022 2255. Weiterhin erreichen Sie uns unter der Faxnummer: 0203/545 608887 oder unser Kontakt-Formular.

Antragsformulare:

Wichtige Antragsformulare auf einen Blick:

Weitere Formulare stehen für Sie in unserer Online-Geschäftsstelle zum Download bereit.

Wichtige Vordrucke und Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hier. Diese können direkt heruntergeladen werden.

Hinweise für Krankenhäuser und Rehakliniken, die Anträge für Mitarbeitende der Novitas BKK stellen möchten:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Novitas BKK, die stationär behandelt werden, bitten wir bei Kenntnis entsprechend als "Mitarbeiter Novitas BKK" zu kennzeichnen.

Rahmenverträge Entlassmanagement * zum Download

Sie wünschen weitere Informationen zum Entlassmanagement?
Hier haben wir für Sie den Rahmenvertrag Entlassmanagement und die Anlagen zum Herunterladen zusammengestellt:

Für Krankenhäuser:

Für Reha-Kliniken

* Die Inhalte dieser Seite werden laufend aktualisiert und um Praxiserfahrungen aus dem Echtbetrieb ergänzt. Bitte besuchen Sie diese Seite in regelmäßigen Abständen.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Verbände der Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben sich am 15.01.2019 auf den Rahmenvertrag Entlassmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen geeinigt. Der Rahmenvertrag ist am 01.02.2019 in Kraft getreten.
Für die vollständige Umsetzung aller Regelungen des Rahmenvertrages wird den Rehabilitationseinrichtungen eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten eingeräumt.

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