Damit Satzungen rechtswirksam sind, müssen sie von unserer Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), genehmigt werden und öffentlich bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für sämtliche Satzungsänderungen.
Folgend finden Sie die ursprüngliche Fassung der Satzung der novitas bkk und der novitas bkk Pflegekasse vom 01.01.2018 einschließlich der Satzungsnachträge mit den entsprechenden Genehmigungsvermerken des BAS. Es handelt sich um die rechtsverbindlichen Versionen beider Satzungen. Darüber hinaus finden Sie folgend die Bekanntmachungen zur Satzung und deren Nachträge.
