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Arbeitgeberservice

Krankengeld

Wenn Mitarbeitende erkranken, stellen sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen. Wir unterstützen Sie dabei – verständlich, zuverlässig und digital.

Zwei Personen sitzen im Büro

Ihre Aufgaben als Arbeitgeber

  • Zahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 
  • Elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) 
  • Übermittlung der Verdienstbescheinigung (DTA EEL) 
  • Mitwirkung bei Rückfragen der Krankenkasse 
  • Besonderheiten: In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. 

    Bei wiederholter Erkrankung können besondere Regelungen gelten.

    Zuschüsse zum Krankengeld sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ablauf

  1. Mitarbeitende erkranken und werden arbeitsunfähig

  2. Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich festgestellt

  3. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (bis zu sechs Wochen)

  4. Anschließend Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse

Häufige Fragen