- Zahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU)
- Übermittlung der Verdienstbescheinigung (DTA EEL)
- Mitwirkung bei Rückfragen der Krankenkasse
Besonderheiten: In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei wiederholter Erkrankung können besondere Regelungen gelten.
Zuschüsse zum Krankengeld sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Unternehmen & Angebote
- Arbeitgeber
- Krankengeld AG
Arbeitgeberservice
Krankengeld
Wenn Mitarbeitende erkranken, stellen sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen. Wir unterstützen Sie dabei – verständlich, zuverlässig und digital.

Ihre Aufgaben als Arbeitgeber
Ablauf
Mitarbeitende erkranken und werden arbeitsunfähig
Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich festgestellt
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (bis zu sechs Wochen)
Anschließend Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse