Von Anfang an gut aufgehoben!

Damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten und sich anschließend in Ruhe erholen können, zahlen wir berufstätigen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Berufstätige Frauen haben im Fall einer Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Novitas BKK. Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag und in der Regel während der gesetzlichen Schutzfristen gezahlt. Hierfür benötigen wir die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung und die Geburtsurkunde.

Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, in der Regel Arbeitnehmerinnen, oder wenn ihnen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Was sind Schutzfristen?

Schutzfristen geben an, für welche Zeiträume Arbeitgeber Frauen wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr beschäftigen dürfen. In der Regel ist das 

  • vor der Entbindung: 6 Wochen (Beschäftigung nur auf ausdrücklichen Wunsch der werdenden Mutter möglich)
  • nach der Entbindung: 8 Wochen
  • nach Früh- oder Mehrlingsgeburten: statt 8 Wochen Verlängerung auf 12 Wochen
  • auch nach Totgeburten über 500 g Gewicht besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Ihre Novitas BKK zahlt Mutterschaftsgeld für selbst krankenversicherte Frauen.

  • in versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • in versicherungspflichtiger Beschäftigung mit Minijob
  • als Studentin
  • als Rentnerin
  • als Bezieherin von Arbeitslosengeld

Das Bundesamt für soziale Sicherung zahlt Mutterschaftsgeld 

  • für nicht selbst krankenversicherte Frauen, die über Eltern oder Ehepartner oder eine private Krankenversicherung versichert sind (z.B. Minijobber, die familienversichert sind)
  • für Frauen, die eine Behinderung haben und in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind
  • für Frauen, die freiwillig tätig sind im Sinne des Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstgesetzes
  • für Frauen während einer betrieblichen Berufsausbildung oder Praktikum nach dem Berufsbildungsgesetz (nicht bei Pflichtpraktika während des Studiums)

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Ihre behandelnde Arztpraxis stellt Ihnen ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung aus. Die „Ausfertigung für die Krankenkasse“ gilt dabei als Antrag auf Mutterschaftsgeld. Bitte füllen Sie die Rückseite aus.

Wenn Sie berufstätig sind, geben Sie die zweite Ausfertigung "für Versicherte" bitte beim Arbeitgeber ab. Bei Arbeitslosengeld-Bezug informieren Sie bitte die zuständige Agentur für Arbeit.

Bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes reichen Sie bitte zusätzlich die entsprechende ärztliche Bescheinigung mit ausgefüllter Rückseite bei uns ein.

Sofern die Entbindung bereits erfolgt ist und es versäumt wurde eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag auszustellen, können Sie im Ausnahmefall auch eine Kopie des Mutterpasses (1. Seite) einreichen.

Die ausgefüllte Bescheinigung können Sie uns entweder per Post oder elektronisch zukommen lassen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Für beschäftigte Frauen entspricht das Mutterschaftsgeld dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Den Betrag teilen sich die Novitas BKK und Ihr Arbeitgeber. Die Novitas BKK zahlt maximal 13 Euro pro Tag. Den Restbetrag zum Nettoverdienst stockt Ihr Arbeitgeber auf.

Bei Arbeitslosen wird das Mutterschaftsgeld in der Höhe des letzten Arbeitslosengeldes für die Dauer der entsprechenden Mutterschutzfrist geleistet. Hier ist von der Versicherten der entsprechende Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit einzureichen.

Wie lange wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?

Das Mutterschaftsgeld wird vor der Geburt für 6 Wochen und nach der Geburt für 8 Wochen gezahlt.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zahlt die Novitas BKK zusätzlich für weitere 4 Wochen Mutterschaftsgeld.

Meine Beschäftigung endet während der Mutterschutzfrist. Was muss ich tun?

Endet das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Mutterschutzfrist, wird ab dem Tag nach Beschäftigungsende das Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Krankengeldanspruches geprüft. Bitte nehmen Sie in dem Fall telefonisch Kontakt zu unserem Fachbereich auf (Telefon: 0800 051 6171).

 

Wann wird mein Mutterschaftsgeld ausgezahlt?

Das Mutterschaftsgeld wird in zwei Zahlungen an Sie überwiesen.

Vor der Geburt

Sobald Sie die Bescheinigung über den „mutmaßlichen Tag der Entbindung“ einreichen, lassen wir uns von Ihrem Arbeitgeber Ihre Schutzfristzeiten und die letzten Netto-Gehälter bestätigen. Liegen alle Unterlagen vor, erhalten Sie die erste Zahlung.

Nach der Geburt

Sobald uns die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die „Erklärung über die Inanspruchnahme der Elternzeit nach der Entbindung“ vorliegen, zahlt die Novitas BKK das Mutterschaftsgeld für die weitere Zeit der Schutzfrist.

Wichtig:

Es gibt eine Geburtsurkunde vom Standesamt nur für die Beantragung von Mutterschaftsgeld mit dem Titel: „Zur Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“. Bitte reichen Sie diese bei uns ein.

Reichen Sie bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten alle Geburtsurkunden Ihrer Kinder ein.

Folgende Unterlagen bekommen Sie von der Novitas BKK zugesandt:

Vor der Geburt:

  • Bescheid über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes
  • Antrag für die Familienversicherung für Ihr Baby
  • Erklärung über die Inanspruchnahme der Elternzeit (benötigen wir ausgefüllt und unterschrieben zurück)
  • Auf Wunsch Unterlagen zum Flexcheck-Bonusprogramm mit vielen Mehrleistungen für Sie und Ihr Baby

Nach der Geburt:

  • Bescheid über die weitere Zahlung des Mutterschaftsgeldes
  • Bescheinigung für die Elterngeldstelle (wird für den Antrag auf Elterngeld benötigt). Sofern uns Ihre Einverständniserklärung vorliegt, melden wir die erforderlichen Daten auch direkt elektronisch an die Elterngeldstelle
  • Produktblatt zu unseren Leistungen für Schwangere und Mütter

Warum und wann wird der Mutterschaftsgeldbezug an das Finanzamt gemeldet?

Sowohl das Mutterschaftsgeld als auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG). Auf diese Leistungen wird aber der Progressionsvorbehalt angewendet, der bei den steuerpflichtigen Einnahmen zu einer höheren Einkommensteuer führen kann.

Unsere besonderen Angebote für Sie: 

  • In unserem Online-Geburtsvorbereitungskurs erfahren Sie in zehn Folgen alles rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Säuglingspflege. Mehr dazu unter: info.novitas-bkk.de/videos/geburtsvorbereitung
  • Frühgeburt vermeiden: Das Ziel unserer Spezialprogramme für Schwangere „Hallo Baby" und "BabyCare“ ist unter anderem, die Frühgeburtenrate zu senken, denn durch Frühgeburten können Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen entstehen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
  • Unser attraktives Bonusprogramm macht es Ihnen noch einfacher, Ihre Gesundheit und die der Familie zu fördern. Sie erhalten je 20 Euro für Schwangerschaftsvorsorge und Rückbildungsgymnastik und 150 Euro Babybonus sowie bis zu 30 Euro in bar für bestimmte U-Untersuchungen.
  • Bis zu 150 Euro erstatten wir Ihnen für die Rufbereitschaft einer Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche.

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