Heilmittel

Folgende Heilmittel werden nach ärztlicher Verordnung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig übernommen:

  • Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Massagen, Krankengymnastik, Wärmetherapie)
  • Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach-  und Schlucktherapie
  • Maßnahmen der podologischen Therapie (Fußpflege)
  • Maßnahmen der Ergotherapie 
  • sowie die Ernährungstherapie.

Zuzahlungen für Erwachsene

Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten selbst. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept.
Das heißt: Wenn Sie vom Arzt zum Beispiel sechs Massagen verordnet bekommen, so zahlen Sie zehn Prozent der Kosten pro Massage plus einmalig zehn Euro für die Verordnung.

Rechenbeispiel:

Verordnung über 6 x Krankengymnastik (je Termin Kosten = 21,11 €)

21,11 € x 10 % = 2,11 € Zuzahlung je Behandlungstag
2,11 € x 6 Termine = 12,66 € + 10 € für die Verordnung

 
= 22,66 € gesetzliche Zuzahlung

Mit der von Ihrem Arzt ausgestellten Verordnung können Sie bei jedem zugelassenen Therapeuten sofort mit der Behandlung starten! 

Ansprechpartnersuche

Haben Sie noch Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet sie Ihnen gerne.

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