Heilmittel

Folgende Heilmittel werden nach ärztlicher Verordnung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig übernommen:
- Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Massagen, Krankengymnastik, Wärmetherapie)
- Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
- Maßnahmen der podologischen Therapie (Fußpflege)
- Maßnahmen der Ergotherapie
- sowie die Ernährungstherapie.
Zuzahlungen für Erwachsene
Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten selbst. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept.
Das heißt: Wenn Sie vom Arzt zum Beispiel sechs Massagen verordnet bekommen, so zahlen Sie zehn Prozent der Kosten pro Massage plus einmalig zehn Euro für die Verordnung.
Rechenbeispiel:
Verordnung über 6 x Krankengymnastik (je Termin Kosten = 27,80 €)
27,80 € x 10 % = 2,78 € Zuzahlung je Behandlungstag
2,78 € x 6 Termine = 16,68 € + 10 € für die Verordnung
= 26,68 € gesetzliche Zuzahlung
Mit der von Ihrem Arzt ausgestellten Verordnung können Sie bei jedem zugelassenen Therapeuten sofort mit der Behandlung starten!
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
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