Schwangerschaftsabbruch / Sterilisation
Wir sind auch in schwierigen Situationen ein verlässlicher Partner und übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, sofern er nicht rechtswidrig ist (bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation).
Bei der Entscheidung über eine Kostenübernahme sind Einkommensgrenzen zu beachten. Folgend finden Sie das Antragsformular.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Kosten einer medizinisch notwendigen Sterilisation. Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient und nicht medizinisch notwendig ist, muss diese Leistung selbst finanziert werden.
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
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