Selbsthilfeförderung und Selbsthilfegruppen
Jede Krankenkasse stellt für die Förderung von Selbsthilfegruppen ein gesetzlich vorgeschriebenes Budget gemäß ihren Versichertenzahlen zur Verfügung. Die Novitas ist in der Bundesrepublik nicht in allen Regionen gleich stark vertreten. Deshalb möchten wir Selbsthilfegruppen und deren Projekte vor allem dort unterstützen, wo viele unserer Versicherten leben und wir selber als Krankenkasse vor Ort vertreten und präsent sind.
Leider ist es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, wo Anträge gestellt werden können und wie diese Anträge bearbeitet werden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel setzen sich die Vertreter der Krankenkassen in den Städten und Kreisen gemeinsam an einen Tisch. Hier werden dann die Anträge zur Pauschal- und teilweise auch zur Projektförderung gemeinsam geprüft und die Fördermittel verteilt. In anderen Regionen ist das Verfahren erheblich weniger transparent. Das führt dazu, dass es viel mehr Arbeit kostet Anträge zu bearbeiten und herauszufinden, ob und in welcher Höhe einzelne Krankenkassen eine SHG fördern.
Unser Tipp: Einfacher und schneller geht es, wenn Sie nur bei der Novitas BKK einen Antrag stellen. Wenn Sie bei uns und anderen Krankenkassen einen Antrag stellen, haben wir eine Bitte: Teilen Sie uns mit, an welche Krankenkasse Sie ebenfalls einen Antrag geschickt haben. Bitte unbedingt Namen und Telefonnummer des Ansprechpartners bei der anderen Krankenkasse angeben. Dann können wir uns mit den anderen Krankenkassen schnell abstimmen und Sie bekommen eine konkrete Antwort von uns.
Die Anträge zur Selbsthilfeförderung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern nur in Details. Auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie hier Formulare, die Sie direkt am Bildschirm ausfüllen können. Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben und per Post an michschicken. Sie können den Antrag aber auch gerne per E-Mail senden.
Wer und was ist förderungsfähig?
Welche Förderungskriterien legen Krankenkassen für Selbsthilfegruppen zugrunde? Wie viel Förderung muss, darf und soll sein? Wann sind Verwendungsnachweise nötig und wie funktioniert pauschale und projektbezogene Förderung? Diese und andere Fragen zum Antragsverfahren gemäß § 20c SGB V beantwortet Ihnen der aktuelle Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Jede Krankenkasse stellt für die Förderung von Selbsthilfegruppen ein gesetzlich vorgeschriebenes Budget gemäß ihren Versichertenzahlen zur Verfügung. Die Novitas BKK fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen im Jahr 2022 mit 1,19 Euro pro Versicherten. Insgesamt stellt die Novitas BKK für das Jahr 2022 471.915.,92 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf allen Förderebenen: der Bundes-, der Landes- und der örtlichen Ebene.
Die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) arbeitet überregional und themenübergreifend zu grundsätzlichen Fragen der Selbsthilfearbeit, die über die besonderen inhaltlichen Problemstellungen von einzelnen Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen hinausgehen, stellt Aufklärungsmaterial und Arbeitshilfen (zum Beispiel „Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen”) zur Verfügung und vermittelt Kontakte. Außerdem können Sie hier nach Selbsthilfegruppen suchen.
Telefon: 0203 545 9768
Novitas BKK - Selbsthilfeförderung
Schifferstr. 92-100 in 47059 Duisburg