Auslandsaufenthalt
Eine Krankenversichertenkarte für Deutschland und Europa
Abgesichert in den Urlaub oder Arbeiten im Ausland: Die European Health Insurance Card, kurz: EHIC, hat die Ersatzbescheinigung in Papierform abgelöst. Mit ihr kann man europaweit medizinische Leistungen erhalten. Sie finden die EHIC auf der Rückseite Ihrer elektronischen Krankenversicherungskarte.
Die EHIC (European Health Insurance Card) ist in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und Serbien gültig. Nur für die Länder Bosnien-Herzegowina, Türkei oder Tunesien benötigen Sie noch einen Auslandskrankenschein. Die Bescheinigung hat ab dem Tag des Antrages eine Gültigkeit von 8 Wochen bzw. 6 Wochen für die Türkei.
In allen anderen Ländern sind Sie nicht über uns abgesichert. Daher empfehlen wir Ihnen generell den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Unser Kooperationspartner, der Münchener Verein, bietet diese Zusatzversicherung zu attraktiven Konditionen.
Weitere Sonderregelungen:
Vorausschauend nach Großbritannien reisen
Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) geeinigt.
Ihre Europäische Krankenversicherungskarte können Sie daher bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin benutzen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Kroatien
Da in Kroatien neben der EHIC ein weiteres Dokument mit identischem Inhalt ausgefüllt werden muss, empfehlen wir Ihnen, dem Leistungserbringer vor Ort (Arzt/Krankenhaus usw.) eine Kopie der EHIC auszuhändigen.
Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien
Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien wird weiterhin ein Auslandskrankenschein in Papierform benötigt.
Überblick des Krankenversichertenschutzes in Ihrem Urlaubsland!
Diese Merkblätter des GKV Spitzenverbandes geben Ihnen einen Überblick über den Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Urlaubsland.
Fordern Sie einfach Ihren Auslandskrankenschein an.
Dann können Sie diesen gleich online oder unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 664 8233 bei uns anfordern.
Verlässlicher Zusatzschutz auf der ganzen Welt
Die Novitas BKK darf sich als gesetzliche Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland nur in begrenztem Umfang an den Kosten beteiligen. Die Erstattung für einen eventuellen Krankenrücktransport ist zum Beispiel generell ausgeschlossen.
Bei Fernreisen ins außereuropäische Ausland ist eine zusätzliche Absicherung unabdingbar. Denn bei Reisen beispielsweise nach Afrika, in die USA, Kanada, Süd-Amerika, Australien oder Asien können wir keine Kosten übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Unser Kooperationspartner, der Münchener Verein, bietet diese Zusatz-Versicherung zu attraktiven Konditionen.
Nähere Informationen zur Auslandreisekrankenversicherung oder die Möglichkeit des Online-Abschlusses finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gerne.
