Hörgeräte
Wir übernehmen die Kosten für Hörgeräte in Höhe der vereinbarten Festbeträge.
Kosten für Batterien können jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden.
Zuzahlungen
Da Hörgeräte Hilfsmittel darstellen, haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch hier 10 Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Anteils zu leisten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Gerät.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Kundenberater oder besuchen Sie uns persönlich in unseren Geschäftsstellen.
