Hilfsmittel

Für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Kompressionsstrümpfe und Sehhilfen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Hilfsmittelbestellung – einfach und bequem

Bei Hilfsmitteln gibt es gravierende Preisunterschiede. Damit Ihnen höhere Mehrkosten erspart bleiben, empfehlen wir unseren Kunden, sich vor einer Hilfsmittelversorgung mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden Vertragspartners und übernehmen die Übermittlung des ärztlichen Rezeptes. Rufen Sie uns dazu einfach an oder senden Sie das Rezept zusammen mit einer Einverständniserklärung über die Weitergabe Ihrer Daten an Ihre Novitas BKK (Download hier) oder auch per Email.

Ihre Vorteile liegen auf der Hand: 

  • Sie können Wege sparen
  • Sie erhalten aus einem großen Kontingent exakt das von Ihnen benötigte Hilfsmittel.
  • Die Hilfsmittel sind immer sehr hochwertig und absolut zeitgemäß
  • Wenn es sich z. B. um eine Verordnung größerer Mengen handelt, kümmert sich der Lieferant jederzeit rechtzeitig und unaufgefordert um bedarfsgerechten „Nachschub“. Sie können sich darauf verlassen.
  • Die Hilfsmittel sind bei dieser Form der Beschaffung durchweg preiswerter. Das heißt, Ihr prozentualer Eigenanteil wird dadurch geringer und Sie sparen bares Geld.

Ihre Wünsche haben für uns höchste Priorität. Daher können Sie selbstverständlich (wie bisher) alle zugelassenen Vertragspartner Ihrer Wahl beauftragen.

Vertragspartnersuche für Hilfsmittel

Sie haben eine Verordnung für ein Hilfsmittel („rosa Rezept“) von Ihrer Arztpraxis erhalten und suchen nach einem Hilfsmittel-Lieferanten? Dann nutzen Sie dazu gerne unsere...

Hier finden Sie alle zugelassenen Lieferanten wie Sanitätshäuser oder auch Apotheken in Ihrer Nähe. Geben Sie dazu die Postleitzahl Ihres Wohnortes und das verordnete Hilfsmittel an und Sie erhalten eine Übersicht der aktuellen Vertragspartner Ihrer Novitas BKK.

Bitte beachten Sie: Unsere Datenbank wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass aktuell nicht alle Vertragspartner für Sie angezeigt werden. Auch kann es sein, dass in Ihrer Nähe kein Hilfsmittel-Lieferant zu finden ist. Bitte nutzen Sie dann die bundesweite Suche.

Ein Tipp: Klären Sie bitte telefonisch mit dem für Sie passenden Lieferanten ab, ob die Versorgung durchgeführt werden kann oder rufen Sie einfach unsere Fachabteilung unter 0203 545 - 8070 oder - 8032 an.

Hilfsmittelverträge online!

Hier können Sie unsere geschlossenen Hilfsmittelverträge einsehen und downloaden:

FAQ - Fragen und Antworten

Welche Zuzahlungen sind zu leisten?

Zuzahlungen für Erwachsene

Für ärztlich verordnete Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, müssen Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.

Zuzahlungen bei zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an Verbrauchsartikeln. Die gesetzliche Zuzahlung ist auch bei Hilfsmitteln zu leisten, für die Festbeträge bestehen.

Kann man Stromkosten beantragen?

Einige Hilfsmittel benötigen für ihren Betrieb Strom, wie zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte oder Elektrorollstühle. Für diese Hilfsmittel können Sie einen Zuschuss zu den Stromkosten beantragen. 

Rufen Sie Ihren persönlichen Kundenberater  einfach an, wenn Sie nähere Infos wünschen oder schreiben Sie uns – gern auch per Email. Selbstverständlich können Sie uns in unseren Geschäftsstellen auch persönlich besuchen.

Gibt es einen Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen?

Benötigen Sie eine neue Brille?

Die Novitas BKK bezuschusst die Anschaffung von Brillengläsern für Erwachsene, wenn Sie eine Korrektur in der Ferne von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigen.

Wie hoch der Zuschuss genau ausfällt, kann Ihr Optiker bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung ermitteln.

Der Zuschuss im Rahmen unserer Vertragspreise liegt bei Einstärkengläsern zwischen 10 und 80 Euro, bei Mehrstärkengläsern sogar bei bis zu 100 Euro.

Für Sie bedeutet das: Sie gehen mit Ihrer augenärztlichen Verordnung zum Optiker und dieser rechnet die Vertragspreise für die Brillengläser direkt mit uns ab.

Die Abrechnung der Brillengläser erfolgt ausschließlich zwischen dem Optiker und uns.

Sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen erforderlich, bezuschussen wir diese im Rahmen unserer Vertragspreise

Übrigens: Novitas BKK-Versicherte profitieren grundsätzlich von einem Zuschuss von bis zu 200 Euro für Brillengläser und Kontaktlinsen im Rahmen des Flexcheck-Zusatzguthabens.

Werden die Batterien für Hörgeräte bezahlt?

Kosten für Batterien können nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden.

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