Hilfsmittel

Für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Kompressionsstrümpfe und Sehhilfen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge.

Sie wurden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Zuzahlungen für Erwachsene

Für ärztlich verordnete Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, müssen Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.

Zuzahlungen bei zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an Verbrauchsartikeln. Die gesetzliche Zuzahlung ist auch bei Hilfsmitteln zu leisten, für die Festbeträge bestehen.

Mann geht mit Rollstuhl spazieren

Hilfsmittelbestellung – einfach und bequem

Bei Hilfsmitteln gibt es gravierende Preisunterschiede. Damit Ihnen höhere Mehrkosten erspart bleiben, empfehlen wir unseren Kunden, sich vor einer Hilfsmittelversorgung mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden Vertragspartners und übernehmen die Übermittlung des ärztlichen Rezeptes. Rufen Sie uns dazu einfach an oder senden Sie das Rezept zusammen mit einer Einverständniserklärung über die Weitergabe Ihrer Daten an Ihre Novitas BKK (Download hier) oder auch per Email.

Ihre Vorteile liegen auf der Hand: 

  • Sie können Wege sparen
  • Sie erhalten aus einem großen Kontingent exakt das von Ihnen benötigte Hilfsmittel.
  • Die Hilfsmittel sind immer sehr hochwertig und absolut zeitgemäß
  • Wenn es sich z. B. um eine Verordnung größerer Mengen handelt, kümmert sich der Lieferant jederzeit rechtzeitig und unaufgefordert um bedarfsgerechten „Nachschub“. Sie können sich darauf verlassen.
  • Die Hilfsmittel sind bei dieser Form der Beschaffung durchweg preiswerter. Das heißt, Ihr prozentualer Eigenanteil wird dadurch geringer und Sie sparen bares Geld.

Ihre Wünsche haben für uns höchste Priorität. Daher können Sie selbstverständlich (wie bisher) alle zugelassenen Vertragspartner Ihrer Wahl beauftragen.

Probieren Sie die kostengünstigere Alternative einfach einmal aus: Hilfsmittelverträge

Stromkosten

Einige Hilfsmittel benötigen für ihren Betrieb Strom, wie zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte oder Elektrorollstühle. Für diese Hilfsmittel können Sie einen Zuschuss zu den Stromkosten beantragen. 

Rufen Sie Ihren persönlichen Kundenberater  einfach an, wenn Sie nähere Infos wünschen oder schreiben Sie uns – gern auch per Email. Selbstverständlich können Sie uns in unseren Geschäftsstellen auch persönlich besuchen.

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