Aktuelle Informationen zum SV-Meldeportal

Die Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal ersetzt und ist seitdem für alle Nutzenden freigeschaltet.

Das SV-Meldeportal steht für Arbeitgeber, deren Dienstleistungspartner und Selbständigen zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung.

Wenn Sie einmal registriert sind, können Sie beliebig viele Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge darüber übermitteln.

Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, sollten Sie nicht länger zögern und die Möglichkeit bis zum 30.09.2024 wahrnehmen. Die Kostenpflicht für die Nutzung des SV-Meldeportals wurde angepasst. Sofern Sie sich als Arbeitgeber oder als Dienstleistungspartner bis zum 30.09.2024 für die Nutzung registrieren wird diese erst zum 01.01.2025 kostenpflichtig.

Ab dem 01.10.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort berechnet.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung):

https://sv-meldeportal.de

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