Künstliche Befruchtung

Bei uns gibt’s Unterstützung!

Ein unerfüllter Kinderwunsch bedeutet für viele Paare einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die Entscheidung  zur künstlichen Befruchtung gibt wieder Hoffnung auf ein Kind.

Aber neben vielen notwendigen Untersuchungen und Behandlungen ist eine Kinderwunschbehandlung sehr teuer. Der Gesetzgeber sieht nur eine Kostenbeteiligung der Krankenversicherung zu 50 Prozent vor, die anderen 50 Prozent müssen leider selbst getragen werden.

Bevor die Behandlung beginnen kann, muss der Behandlungs- und Kostenplan, welcher von der Ärztin bzw. dem Arzt ausgestellt wird, bei der Krankenversicherung eingereicht werden. 

Hier ist die Novitas BKK extra anders:

  • denn wir zahlen für Versicherte, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung haben, für die Durchführung einer IVF oder einer ICSI zusätzlich zu dem gesetzlich geregelten Anspruch einen Zuschuss für bis zu drei Behandlungsversuche pro Ehepaar.
  • Der Zuschuss beträgt 400 Euro je Versuch, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Für die Erstattung ist die spezifizierte Originalrechnung vorzulegen.


Gibt es eine Altersbegrenzung?

  • Ja, Frauen zwischen 25 und 40 Jahren
  • Männer bis 50 Jahren

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

...wird geladen
-