Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Krankenhäuser können bei einer regionalen oder fachlichen Unterversorgung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung zugelassen werden.

Seltene Erkrankungen

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser im Bereich seltener Erkrankungen ambulant behandeln können oder hochspezialisierte fachärztliche Leistungen durchführen können.

DMP im Krankenhaus

Auch die Versorgung der Patienten im Rahmen der DMP ist durch Krankenhäuser möglich.

Der Gesetzgeber selbst hat in § 116 b Abs. 3 SGB V eine Reihe hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen definiert.

Dieser Katalog wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss um weitere seltene Erkrankungen und solche mit besonderem Krankheitsverlauf ergänzt.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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