Zuzahlungen auf einen Blick

Zuzahlungen werden von allen Patienten für medizinische Leistungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro. Liegen die Kosten unter fünf Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind: Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.
Leistung | Zuzahlung | Werte |
---|---|---|
Arzneimittel | 10 Prozent der Kosten pro Arzneimittel | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Sondennahrung | 10 Prozent der Kosten je Verordnungszeile | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Verbandmittel | 10 Prozent der Kosten | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Fahrkosten zu und von stationären Behandlungen bei Transport in einem Rettungs- oder Krankenwagen | 10 Prozent der Kosten je einfache Fahrt | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen werden nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Novitas BKK und in besonderen Ausnahmefällen erstattet. Hierzu zählen:
Besonderheiten bei pflegebedürftigen Versicherten: | 10 Prozent der Kosten je einfache Fahrt | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Haushaltshilfe | pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Kalendertage + 10 Euro für die Verordnung | |
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massage) | 10 Prozent der Kosten + 10 Euro für die Verordnung | |
Hilfsmittel | 10 Prozent der Kosten | mindestens 5 Euro maximal 10 Euro |
Krankenhausbehandlung | pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr | 10 Euro |
Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe (Komplettleistungen) - nach stationärer Behandlung mit entsprechender Indikation (wie AHB) | pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr | 10 Euro |
Stationäre Rehabilitation Anschlussheilbehandlung (AHB) | pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr | 10 Euro |
Stationäre Rehabilitation Mütterkuren | pro Kalendertag | 10 Euro |
Stationäre Rehabilitation Vorsorge- und Rehakuren | pro Kalendertag | 10 Euro |
Zahnersatz | An einem geplanten Zahnersatz beteiligt sich die Novitas BKK mit einem Festzuschuss. Der entspricht 60 Prozent (ab dem 01. Oktober 2020) der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Der Festzuschuss erhöht sich um 10 Prozent, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 15 Prozentpunkte. |
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