Häusliche Krankenpflege

Wir übernehmen die Kosten für häusliche Krankenpflege durch Pflegedienste, mit denen ein Vertrag besteht.

Der Versicherte erhält häusliche Krankenpflege anstelle einer Krankenhausbehandlung, wenn diese zwar geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie dadurch vermieden oder verkürzt wird.

Pflegerin und Pflegeperson nehmen sich im Arm

Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

Häusliche Krankenpflege wird auch in Fällen übernommen, wo sie notwendig ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Hierbei handelt es sich ausschließlich um medizinische Hilfeleistungen (Behandlungspflege).

Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht jedoch nur!

Soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

Eigenanteile / Zuzahlungen

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich mit einem Eigenanteil von 10 Euro je Verordnung und zehn Prozent der anfallenden Kosten beteiligen.

Die prozentuale Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage der tatsächlichen Krankenpflege pro Kalenderjahr begrenzt.

Sie möchten mehr über die häusliche Krankenpflege erfahren?

Hier stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich Häusliche Krankenpflege, unter der Servicerufnummer 0800 432 1440, von 8 – 18 Uhr zur Verfügung.

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