Vorsicht vor Online-Betrug: So schützen Sie sich

Gewinne aus heiterem Himmel, ohne an einer Lotterie teilgenommen zu haben, ein plötzliches Erbe oder Geldgeschenke von Fremden: Wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, ist es das mit ziemlicher Sicherheit auch.

Betrug im Internet hat viele Facetten und die Motive sind oft unterschiedlich. Manchen geht es darum, an sensible persönliche Daten zu gelangen, andere zielen direkt auf die Finanzen.

In der Ausgabe 2/2023 unseres Kundenmagazins haben unsere Datenschützer erklärt, wie Sie sich vor Online-Betrug schützen können. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen hier verschiedene Betrugsarten detailliert vor und geben weitere Tipps.  

Gefälschte Onlineshops

Im Internet einzukaufen ist beliebt und etabliert – und ruft genau deshalb auch viele Betrüger auf den Plan. Einen Onlineshop einzurichten, bedeutet heutzutage keinen großen Aufwand mehr. Bei einem gefälschten Onlineshop zielen Betrüger darauf ab, dass Kunden Waren auf einer Internetseite bestellen und mit einer Zahlungsart ihrer Wahl bezahlen. Der tatsächliche Versand der Ware ist in diesen Fällen von Anfang an nicht geplant.

Während man bei manchen Shops aufgrund des Erscheinungsbild skeptisch werden kann, sehen andere täuschend echt aus.

Falls Sie vergeblich auf eine Bestellung warten, und befürchten, einem Fake-Shop zum Opfer gefallen zu sein, sollten Sie zunächst ausschließen, dass es sich nicht lediglich um eine Verspätung handelt. Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich aktuell noch in dem vom Händler angegebenen Lieferzeitraum befinden.

Laut BGH-Rechtsprechung sind Internethändler verpflichtet, ihren Kunden klare Lieferzeiten mitzuteilen. Diese dürfen insbesondere nicht in den AGB versteckt werden.

Wie erkenne ich einen gefälschten Onlineshop?

Es bieten sich die nachfolgenden Kriterien an, um die Seriosität eines Anbieters einzuschätzen. Bei deren Auftreten sollte man sich zweimal überlegen, ob man auf das Angebot des Händlers eingeht:

  • Die Preise liegen erheblich unter dem marktüblichen Durchschnitt.
  • In den Artikelbeschreibungen gibt es viele Grammatik- sowie Rechtschreibfehler.
  • Die für das Produkt verwendeten Werbebilder sind von minderer Qualität.
  • Es liegen keine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vor.
  • Der Homepage fehlt ein rechtsgültiges Impressum.

 

Internetbetrug aus dem Ausland

Betrüger machen sich oft zunutze, dass viele Menschen auf monetäre Anreize reagieren. So gibt es E-Mails, in denen der Adressat darüber informiert wird, dass ihm eine große Menge Geld zustehe. Nicht selten geht es hier um sieben- oder achtstellige Euro- oder Dollarbeträge. Und häufig sind diese Nachrichten in Englisch verfasst und kommen vermeintlich aus dem Ausland.

Obwohl es im Kern immer um dasselbe geht, variiert der Grund. Mal habe der oder die Angeschriebene in einer Lotterie gewonnen, an der nie teilgenommen wurde. Mal stehe dem E-Mail-Empfänger ein imposantes Erbe zu. Es gibt auch weitere ähnliche Betrugsmethoden im Internet, in denen angeblich das große Geld lockt.

Um an den Reichtum zu gelangen, solle man jedoch zunächst einen meist vierstelligen Dollarbetrag überweisen, um die Formalitäten abwickeln zu können. Lässt man sich darauf ein, stellt man allerdings schnell fest, dass die Überweisung des zugesagten Vermögens ausbleibt – und die Betrüger ihr Ziel erreicht haben.

Auch der Betrug mit Gebrauchtwagen ist ein gängiges Beispiel für Internetbetrug aus dem Ausland. Folgender Ablauf ist dabei typisch: Ein Verkäufer inseriert im Internet sein Auto und wird von einem potenziellen Käufer telefonisch kontaktiert, der angeblich Europäer sei und angeblich in einem afrikanischen Land lebt.

Dieser Interessent wird den Verkäufer darum bitten, den Wagen mittels eines von ihm engagierten Transportunternehmens nach Afrika zu exportieren. Bezahlen möchte er den Kaufbetrag entweder bei Erhalt des Gebrauchtwagens, oder aber per Banküberweisung. Doch in diesen Fällen bleibt die Geldzahlung aus.

Abofallen

Beim Surfen im Internet landet man unter Umständen auf speziellen Seiten, auf denen besondere Angebote erhältlich seien. Meistens sind die günstigen Preise sehr groß dargestellt, die Haken hingegen sehr klein und versteckt. Die Falle schnappt zu, sobald man ein Antrags- oder Anmeldeformular ausfüllt und versendet – ohne Kenntnis, dass hierdurch Kosten entstehen.

Auch wenn man mit dem Smartphone im Internet unterwegs ist, passiert es schnell, dass man eine „aufploppende“ Werbeanzeige antippt. Wird dabei unwissentlich und unfreiwillig ein Abonnement abgeschlossen, spricht man von einer sogenannten „Abofalle“.

Nachdem der Betrogene sich auf das Angebot eingelassen und seinen Antrag versandt hat, erhält er zeitnah Rechnungen und Mahnungen von den Betrügern. Im Rahmen dieser Form des Internetbetrugs wurden sogar schon gefälschte Gerichtsurteile versendet und die Opfer zur Zahlung des gefälschten Richterspruchs aufgefordert.

Wie verhalte ich mich bei Rechnungen von Drittanbietern?

Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Abrechnung des Abo-Betreibers über den Mobilfunkanbieter des Endkunden übermittelt wird. In dieser Konstellation treten die Betrüger als Drittanbieter auf. Wenn Sie Adressat einer solchen Rechnung sind, gilt es das Folgende zu beachten:

In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist kein gültiger Vertrag geschlossen worden. Ein solcher kommt nur zustande, wenn Sie willentlich einen „Zahlungspflichtig kaufen/Bestellen“-Button angeklickt haben. Hierzu wurden Anbieter im Rahmend der sogenannten „Button-Lösung“ im Jahr 2012 vom Gesetzgeber verpflichtet.

Widersprechen Sie daher der Forderung und setzen Sie sich mit dem Anbieter in Kontakt, falls eine gerichtliche Mahnung eintrifft.

Des Weiteren können Sie das ungewollte Abonnement bei der Abrechnungsfirma deaktivieren und den entstandenen Betrag zurückfordern. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie ihren Mobilfunkbetreiber kontaktieren und das Geld nach Beanstanden der Rechnung zurückfordern.

Sollten diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg nach sich ziehen, kann das Einschalten einer professionellen Rechtsberatung angezeigt sein. Diese wird Ihren konkreten Einzelfall prüfen und weitere rechtliche Schritte mit Ihnen besprechen.

Angebot für Computer-Reparaturdienstleistungen

Jemand von einem großen Softwareunternehmen ruft an und behauptet, PC-Probleme wie langsame Internetverbindungen oder lange Ladezeiten beheben zu können. Details erhalte man per separater E-Mail. Sobald man jedoch die E-Mail eines Betrügers öffnet, lädt man eine Fernzugriffsanwendung herunter, die dem Betrüger Zugang zum eigenen Computer verschafft.

Das klingt zunächst sehr nützlich, denn nicht alle Nutzer verfügen über weitreichende Computerkenntnisse. Tatsächlich ermöglicht man es den Betrügern jedoch, Malware auf dem Rechner zu installieren. Und sobald das Virus installiert ist, können die Betrüger auf alle Dateien, Daten und persönlichen Informationen zugreifen.

Deshalb sollte man niemals unaufgeforderte Angebote zur Computerreparatur annehmen und niemandem gestatten, den eigenen Computer aus der Ferne zu benutzen.

Gefälschte Internetseiten

Wer eine Suchmaschine nutzt, um die Website seiner Bank zu finden, läuft Gefahr, auf eine gefälschte Website weitergeleitet zu werden. Diese sehen oftmals dem Original sehr ähnlich, weil sie gestalterische Elemente der Website der Hausbank verwenden.

Über gefälschte Webseiten versuchen Betrüger, Menschen dazu zu verleiten, ihre Kontodaten und Passwörter preiszugeben oder eine Telefonnummer zu wählen und einem angeblichen Bankvertreter ihre persönlichen Daten

Leider noch mehr ….

Um auf Nummer sicher zu gehen sollten sie bei Anzeigen für Gewinnspiele, Gratisangebote oder Clubmitgliedschaften immer auf versteckte Preisangaben achten. Wenn Sie das Wort „umsonst“ oder „gratis“ in einer Anzeige sehen, sollten sie vorsichtig sein.

Es werden darüber hinaus auch Phishing-Emails, Dating-Seiten, Bitcoin-Geldanlagen oder WhatsApp für den Online-Betrug genutzt – meist für Identitätsdiebstahl aber auch für Geldforderungen.

Internetbetrug melden

Sobald man bemerkt, dass man einem Internetbetrug aufgesessen ist, folgt unweigerlich die Frage, wo man Internetbetrug melden soll. Wie bei allen Straftaten sollte man die Polizei einschalten und Strafanzeige stellen. Dies kann auf dem Revier oder auch auf der zuständigen Internetwache (oder auch „Onlinewache“) geschehen.

Welche Internetwache für den Geschädigten zuständig ist, lässt sich beispielsweise in Erfahrung bringen, in dem man in einer Suchmaschine nach der Begriffskombination Internetwache und Wohnort oder Internetwache und Postleitzahl sucht. So erfahren Verbraucher, wo sie einen Internetbetrug anzeigen können.

In jedem Fall sollte man Computerbetrug anzeigen, nicht zuletzt für die Versicherung, wenn man den Vorfall meldet. Zusätzlich tut man gut daran, auch Verbraucherschutzorganisationen über den Betrug zu informieren. Denn so gibt man anderen die Möglichkeit, sich davor zu schützen, dasselbe Schicksal zu erleiden.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Held                                      Jan Horstmann

Datenschutzbeauftragter                   Referent Datenschutz

Servicenummer: 0800 664 8233

 

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