Fahr- und Transportkosten
Fahrkosten werden nur aus zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. bei einer Rettungsfahrt zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Welche Zuzahlung muss geleistet werden?
Auch hierbei muss der Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfache Fahrt leisten.
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur in zwingenden medizinischen Ausnahmefällen die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung.
Dazu zählen
- Dialysepatienten oder Patienten, die eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie erhalten. Bitte beachten Sie, dass vor der Fahrt eine Genehmigung der Novitas BKK erforderlich ist.
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (blind) oder H (hilflos) im Ausweis und
- Patienten mit den Pflegegraden 3, 4 oder 5; bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen.
Auch in diesen Fällen muss der Patient die oben genannte Zuzahlung leisten.
Seit dem 1. Januar 2019 brauchen Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (blind) oder H (hilflos) im Ausweis und Patienten mit dem Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität), 4 und 5 die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.
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