Pflegeextras

Pflegehilfsmittel

Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören auch Hilfsmittel, um die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, zum Beispiel:

  • Pflegebetten
  • Pflegebettenzubehör
  • Bettzurichtungen
  • Spezielle Pflegebetttische
  • Waschsysteme
  • Produkte zur Hygiene im Bett
  • Notrufsysteme
  • Lagerungsrollen

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht.

Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel?

Der Eigenanteil zu den Kosten für technische Pflegehilfen beträgt 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Die Verbrauchsprodukte sind Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Diese Produkte sind aber auch an Indikationen gebunden. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich. Seit 2017 haben auch Versicherte im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

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