Beitragssätze

Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,4 Prozent, welcher solidarisch von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Für Kinderlose wird der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte erhöht und liegt bei 4 Prozent.

Welche besondere Regelung der Beitragstragung in Sachsen gilt, bzw. welche Änderungen die Bundesregierung plant, erfahren Sie hier.

Formulare

Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Um einen Pflegegrad zu beantragen, können Sie uns einfach anrufen. Wir nehmen Ihren Antrag sehr gern telefonisch auf und leiten diesen direkt an den Medizinischen Dienst (MD) weiter. Der Medizinische Dienst kündigt den Termin für diesen Besuch rechtzeitig an. Die Begutachtung erfolgt in der Regel per Besuch in Ihrer Häuslichkeit. Bei dieser Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in den einzelnen Bereichen des täglichen Lebens ermittelt. Es gelten bundesweit einheitliche Begutachtungsrichtlinien. 
Natürlich können Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung auch direkt in unserer Online-Geschäftsstelle herunterladen. Hier finden Sie auch alle anderen Anträge, wie z. B. für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie Erhöhung des Pflegegrades.

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