Kieferorthopädie

Mädchen mit Zahnspange

Kieferorthopädische Behandlungen können aus den verschiedensten Gründen notwendig sein. Häufig liegen Störungen oder Beeinträchtigungen beim Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen vor, deren Ursache Kiefer- oder Zahnfehlstellungen sind. Diese lassen sich in der Regel korrigieren. Die meist jahrelange kieferorthopädische Behandlung lohnt sich: Wir übernehmen die Kosten, wenn ein Behandlungsgrad 3 oder höher vorliegt.

Die wichtigsten Fragen & Antworten:

Übernimmt die Novitas BKK meine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung? 

Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung von uns ist ein genehmigter Behandlungsplan.

Unter 18 Jahre
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, bei denen eine kieferorthopädische Indikationsgruppe 3 (KIG) oder höher vorliegt, tragen wir die entstehenden Kosten. Liegt eine kieferorthopädische Indikationsgruppe 1 oder 2 vor, können wir diese Kosten nicht übernehmen. Die kieferorthopädische Praxis legt die entsprechende Indikationsgruppe fest.

Über 18 Jahre
Für Erwachsene ab 18 Jahren ist eine Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen. Es sei denn, es liegen schwere Kieferanomalien vor, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern, wie zum Beispiel:

• angeborene Fehlbildungen oder
• verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen ab einem bestimmten Schweregrad.

Die medizinische Notwendigkeit wird in einem solchen Fall gutachtlich geprüft. Bereits genehmigte und laufende Behandlungen übernehmen wir bis zum Abschluss der Behandlung.

In welcher Höhe übernimmt die Novitas BKK meine Kosten?

Wir übernehmen zunächst 80 Prozent der medizinisch notwendigen Behandlungskosten.

Die übrigen 20 Prozent tragen Sie als Eigenanteil selbst. Sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, erstatten wir Ihnen diesen Eigenanteil.

Für jedes weitere Kind, das zur gleichen Zeit eine kieferorthopädische Behandlung bekommt, übernehmen wir 90 Prozent der Kosten.

Ihr Eigenanteil reduziert sich in diesem Fall auf die verbleibenden 10 Prozent.

Sofern Sie private Zusatzleistungen vereinbart haben, tragen Sie diese Mehrkosten selbst.

Wie bekomme ich meinen Eigenanteil zurückerstattet?

Reichen Sie uns nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung formlos

  • die Abschlussbescheinigung,
  • Ihre Eigenanteils-Rechnungen und
  • Ihre Bankverbindung ein.

Sofern Ihr Kind bereits 15 Jahre oder älter ist benötigen wir auch

  • die Unterschrift Ihres Kindes, damit wir den Eigenanteil auf Ihr Bankkonto überweisen können.

Bitte beachten Sie: Wird die Behandlung abgebrochen und nicht erfolgreich abgeschlossen, können wir Ihnen Ihren Eigenanteil nicht erstatten.

Bekomme ich einen Zuschuss zu der kieferorthopädischen Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann im Rahmen des Flexcheck-Zusatzguthaben bezuschusst werden.

Wie beantrage ich die kieferorthopädische Behandlung?

Zunächst erfolgt eine ausführliche Untersuchung in einer kieferorthopädischen Praxis.

Wird ein Behandlungsbedarf mit einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 oder höher festgestellt, stellt die ärztliche Praxis einen Behandlungsplan aus und beantragt bei uns die Kostenübernahme.

Die anschließende kieferorthopädische Behandlung erfolgt in einer vertragsärztlichen Praxis für Kieferorthopädie.

Mit welcher Behandlungsdauer muss ich rechnen?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert ungefähr vier Jahre.

Daran schließt sich noch eine Nachbehandlung (Retentionszeit) von bis zu zwei Jahren an, um den Behandlungserfolg langfristig sicherzustellen.

Sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie in der kieferorthopädischen Praxis eine entsprechende Bescheinigung.

Kann ich während einer kieferorthopädischen Behandlung die Krankenkasse wechseln?

Bei einem Kassenwechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung übernehmen wir die von der Vorkasse bewilligten Kosten.

Voraussetzung ist, dass es sich um einen genehmigten Kassenplan handelt. 

Besondere Angebote der Novitas / Unser Extra!

Bei der Zahnversiegelung leisten wir mehr als das Gesetz vorsieht.
Bei erstmaliger kieferorthopädischer Versorgung mit einem Multiband (der festen Zahnspange) zahlen wir einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100 Euro für eine Glattflächenversiegelung der Zähne Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass auch hier ein Behandlungsgrad 3 oder höher vorliegt. Für die Erstattung benötigen wir nur die Rechnung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin.

Weitere Infos und Wissenswertes zur Zahngesundheit finden Sie hier.

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Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

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