Kieferorthopädische Behandlung
Versicherte, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit der Übernahme von 80 Prozent der Behandlungskosten rechnen.
Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder werden für das zweite und jedes weitere 90 Prozent der Kosten übernommen.
Eigenanteil
Der Eigenanteil wird nach planmäßigem Abschluss der Behandlung erstattet. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des Zahnarztes.
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten nach Beginn des 18. Lebensjahres ist lediglich in Ausnahmefällen eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Kassenwechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung
Bei einem Kassenwechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung übernehmen wir die von der Vorkasse bewilligten Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen genehmigten Kassenplan handelt.
Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Ansprechpartnersuche
Haben Sie noch Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet sie Ihnen gerne.
