Denken Sie an Ihre Rente

Denken Sie an Ihre Rente

Wenn Pflegepersonen ganz oder teilweise auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten bzw. diese aufgeben müssen, würde dies vor allem zu Nachteilen bei den Rentenansprüchen führen. Deshalb zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für alle Pflegepersonen, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf mindestens zwei Tage pflegen . Die soziale Sicherung umfasst aber auch die gesetzliche Unfallversicherung sowie Leistungen der Arbeitsförderung.

In der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung bzw. auf der Internetseite finden Sie viele weitere Infos zu diesem Thema.

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