Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Sie aufgrund der Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten, gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir Ihnen Kinderpflege-Krankengeld, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Betreuung leisten kann. Ist das kranke Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt die Regelung auch, wenn es älter als 12 Jahre ist.

Die Novitas BKK übernimmt pro Kind und Kalenderjahr 10 Arbeitstage (Alleinerziehende maximal 20 Arbeitstage) und bei mehreren Kindern insgesamt 25 Arbeitstage (Alleinerziehende maximal 50 Arbeitstage).

Im Regelfall erhalten Sie von uns 90 % des entgangenen  Nettolohnes. Sollten sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten haben, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des entgangenen Nettolohnes.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können in den Jahren 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. 

Unbefristetes Krankengeld für Eltern todkranker Kinder

Bei einer unheilbaren Erkrankung eines Kindes erhält ein Elternteil während der Pflege und Betreuung zeitlich unbegrenzt Kinderpflege-Krankengeld. Die Begrenzung von 10 bzw. 20 Tagen ist bei schwerstkranken Kindern mit nur noch geringer Lebenserwartung aufgehoben worden, damit sie von einem Elternteil betreut werden können.

Die betroffenen Arbeitnehmer haben zudem für die entsprechende Zeit einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Ansprechpartnersuche

Haben Sie noch Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet sie Ihnen gerne.

...wird geladen
-