Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Sie aufgrund der Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten, gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir Ihnen Kinderpflege-Krankengeld, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Betreuung leisten kann. Ist das kranke Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt die Regelung auch, wenn es älter als 12 Jahre ist.

Die Novitas BKK übernimmt pro Kind und Kalenderjahr 15 Arbeitstage (bei mehreren Kindern höchstens 35 Arbeitstage). Wenn Sie alleinerziehend sind, verdoppelt sich die Anzahl der Tage. 

Im Regelfall erhalten Sie von uns 90 % des entgangenen  Nettolohnes. Sollten sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten haben, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des entgangenen Nettolohnes.

Unbefristetes Krankengeld für Eltern todkranker Kinder

Bei einer unheilbaren Erkrankung eines Kindes erhält ein Elternteil während der Pflege und Betreuung zeitlich unbegrenzt Kinderpflege-Krankengeld. Die Begrenzung von 10 bzw. 20 Tagen ist bei schwerstkranken Kindern mit nur noch geringer Lebenserwartung aufgehoben worden, damit sie von einem Elternteil betreut werden können.

Die betroffenen Arbeitnehmer haben zudem für die entsprechende Zeit einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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