Zahnärztliche Behandlung

Unter den Vertragszahnärzten können Sie frei wählen. Die zahnerhaltenden Leistungen werden direkt über Ihre Krankenversicherungskarte mit uns abgerechnet, wenn Sie keine Sonderleistungen wünschen. Dabei muss Ihr Zahnarzt Sie vor Behandlungsbeginn darüber informieren, dass diese Sonderleistungen nicht Bestandteil Ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche sind.

Empfehlung: Nutzen Sie unbedingt mindestens einmal jährlich die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung und sichern Sie sich dadurch langfristig die höchstmögliche Bezuschussung von Zahnersatz.

Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen

Seit dem 01.Juli 2019 gibt es erstmals auch für Kleinkinder ab dem 6. Lebensmonat einen Anspruch auf Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen.

Weitere Informationen- und Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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