Zuzahlungen auf einen Blick

Zuzahlungen werden von allen Patienten für medizinische Leistungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro. Liegen die Kosten unter fünf Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. 

Ausnahme: Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind: Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.

Leistung Zuzahlung Werte
Arzneimittel 10 Prozent der Kosten pro Arzneimittel mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Sondennahrung 10 Prozent der Kosten je Verordnungszeile mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Verbandmittel 10 Prozent der Kosten mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Fahrkosten zu und von stationären Behandlungen bei Transport in einem Rettungs- oder Krankenwagen 10 Prozent der Kosten je einfache Fahrt mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen werden nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Novitas BKK und in besonderen Ausnahmefällen erstattet. Hierzu zählen:
  • Fahrten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie,
  • Fahrten von Schwerbehinderten mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" im Ausweis,
  • Pflegegrad 3, 4 oder 5 (bislang: Pflegestufe 2 oder 3), und bei Pflegebedürftigen die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Besonderheiten bei pflegebedürftigen Versicherten:
Eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung wird bei Versicherten mit Pflegegrad 4 und 5 als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad 3 muss der Arzt sie noch einmal gesondert feststellen. Ihr persönlicher Ansprechpartner beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

10 Prozent der Kosten je einfache Fahrt mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Haushaltshilfe pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Häusliche Krankenpflege 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Kalendertage
+ 10 Euro für die Verordnung
 
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massage) 10 Prozent der Kosten + 10 Euro für die Verordnung  
Hilfsmittel 10 Prozent der Kosten mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
Krankenhausbehandlung pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro
Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe (Komplettleistungen) - nach stationärer Behandlung mit entsprechender Indikation (wie AHB) pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro
Stationäre Rehabilitation Anschlussheilbehandlung (AHB) pro Kalendertag maximal 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro
Stationäre Rehabilitation Mütterkuren pro Kalendertag 10 Euro
Stationäre Rehabilitation Vorsorge- und Rehakuren pro Kalendertag 10 Euro
Zahnersatz An einem geplanten Zahnersatz beteiligt sich die Novitas BKK mit einem Festzuschuss. Der entspricht 60 Prozent (ab dem 01. Oktober 2020) der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Der Festzuschuss erhöht sich um 10 Prozent, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 15 Prozentpunkte.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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