Ableitende Inkontinenz-Produkte

Ableitende Inkontinenz-Produkte sind solche, die speziell zur Behandlung von Inkontinenz entwickelt wurden, wie beispielsweise Katheter, Kondomurinale, Bein- und Bettbeutel. Untergliedert wird die ableitende Versorgung in invasive und nicht invasive Produkte. Erstere greifen in den Körper aktiv ein, während nicht invasive ableitende Inkontinenz-Artikel extern verwendet werden.

Sie können aus über 400 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden telefonisch oder bei Bedarf vor Ort von medizinisch ausgebildeten Fachkräften in die Handhabung der Hilfsmittel eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt. Die Lieferung der Inkontinenzhilfen erfolgt kostenfrei und auf Wunsch neutral verpackt zu Ihnen nach Hause.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, bis zu höchstens zehn Euro je Versorgungsmonat.

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Links die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Absauggeräte

Wenn obere und/oder untere Luftwege aus eigener Kraft nur ungenügend oder gar nicht freigemacht werden können, helfen Absauggeräte und Absaugkatheter. Absauggeräte werden in der professionellen Pflege, in der Notfall- und Intensivmedizin eingesetzt. Mit Hilfe einer Absaugpumpe und einem Absaugkatheter werden flüssiges Atemwegssekret, Speichel, Blut oder aspirierte Stoffe aus den Atemwegen entfernt.

Sie können aus über 200 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.
Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Aufsaugende Inkontinenz

Aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Auflagen oder Windeln unterstützen Sie in Ihrem Alltag. 

Sie können aus über 450 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie und können in Absprache mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf ermitteln.
Die Lieferung erfolgt kostenfrei auf dem Versandweg und wird auf Ihren Wunsch neutral verpackt zu Ihnen nach Hause. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich von unserem Vertragspartner Produktmuster zur Probe schicken zu lassen.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung je Versorgungsmonat. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Vertrag aufsaugende Inko ab 01.11.2023 Augenprothesen

Eine Augenprothese, allgemein auch Glasauge oder Kunstauge genannt, ist ein als kosmetischer Augenersatz aufwändig hergestelltes Hilfsmittel, das ausschließlich zur Wiederherstellung der Gesichtsästhetik und zur medizinischen Versorgung der enukleierten Augenhöhle eingesetzt wird.

Sie erhalten Kunstaugenprothesen bei über 30 Vertragspartnern. Sie werden ausführlich beraten und die weiterführende Betreuung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Augenprothesen Bade- und Duschhilfen

Bade- und Duschhilfen ermöglichen bzw. erhöhen die Selbstständigkeit bei der Durchführung der Körperpflege und körperhygienischen Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse, insbesondere indem sie beeinträchtigte oder fehlende Funktionen des Bewegungs- oder Halteapparates kompensieren.
Über 350 Vertragspartner der Novitas BKK können Sie beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgendem Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Hilfsmittel zur Beatmungstherapie

Beatmungsgeräte unterstützen oder ersetzen die Atmung von Personen mit unzureichender oder ausgesetzter Eigenatmung. Die Beatmung kann über eine Maske oder einen Beatmungszugang wie z.B. eine Trachealkanüle erfolgen.

Unsere Vertragspartner mit insgesamt mehr als 150 Standorten beraten Sie ausführlich und weisen Sie bzw. Ihre Angehörigen/Betreuer vor der Lieferung in den Gebrauch des Hilfsmittels ein. Unser Vertragspartner stellt Ihnen die für die zur Beatmungstherapie notwendigen Produkte eigenanteilsfrei zur Verfügung. Hierfür werden ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte eingesetzt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine monatliche Zuzahlung von bis zu zehn Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Beatmung mit Anlagen 1-6 ab 01.10.2019  Bandagen & Orthesen

Bandagen und Orthesen sind orthopädische Hilfsmittel, die bei Beschwerden in den Gelenken und größeren Körperregionen wie dem Rücken oder Oberschenkel eingesetzt werden können.

Sie helfen Schmerzen zu lindern, die infolge von Überlastungen, Verletzungen und Operationen sowie als Altersbegleiterscheinung auftreten. Häufig werden Sie auch präventiv zur Verletzungsvorsorge eingesetzt. Sie kommen kurzfristig oder dauerhaft zum Einsatz und tragen dazu bei, wieder mobil zu werden oder mobil zu bleiben. 

Über mehr als 3.000 Vertragspartner der Novitas BKK können Sie beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen. 

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgenden Links die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Bandagen und Orthesen mit Anlagen 1a, 3 - 6 ab 01.01.2024 Anlage 1 - PG 23 konfektionierte und teilkonfektionierte Orthesen ab 01.01.2024 Vertrag B + O - Anlage 1 - PG 05 Anlage 1 - PG 23 Reparaturen ab 01.01.2024 Anlage 1 - PG 23 individuelle Orthesen ab 01.01.2024 Anlage 1 - PG 23 Zusätze ab 01.01.2024 Behindertengerechte Betten

Behindertengerechte Betten sind Spezialbetten, evtl. mit erhöhter Tragfähigkeit und breiterer Liegefläche, die u.a. durch Höhenverstellbarkeit, Sitz- und Aufstehfunktion und mit besonderem Zubehör (z.B. Bettgalgen) der jeweiligen Beeinträchtigung angepasst werden können. Betten mit erhöhter Tragfähigkeit sind auf Grund der Konstruktion hochbelastbar. Diese Schwerlastbetten sind für Versicherte geeignet, die auf Grund ihres Körpergewichtes und höheren Platzbedarfs nicht mit einem Standardbett versorgt werden können.

Bei über 530 Geschäftsstellen unserer Vertragspartner der Novitas BKK können Sie sich beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen lassen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgendem Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Bewegungsschienen

Eine Bewegungsschiene (auch CPM-Schiene genannt) sorgt nach einer Operation dafür, dass die Gelenke wieder mobilisiert werden. Eine solche Schiene ist eine zeitlich befristete Maßnahme, die meist postoperativ erfolgt.

Sie können aus über 200 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie und ermitteln die für Sie richtige Schiene. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro. 
Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Bewegungsschienen mit Anlagen ab 01.04.2022 Beitrittserklärung CPM - Anlage 2 Dekubitus-Hilfsmittel

Ein Dekubitus wird auch als Druck- oder Wundliegegeschwür bezeichnet. Es ist eine Schädigung der Haut und des darunter liegenden Gewebes, die durch konstanten Druck über einen längeren Zeitraum entsteht. Das betrifft vor allem Patienten, die durch schwere Krankheit, Lähmungen oder verringerte Beweglichkeit bettlägerig sind oder viel sitzen müssen.

Die Hilfsmittel gegen Dekubitus reichen von einfachen Lagerungskissen (Fersenkissen, Ellenbogenkissen), Sitzkissen (Gelkissen, Rollstuhlkissen) und Lagerungshilfen (Lagerungskissen, Lagerungskeile) bis hin zu speziellen Sondermatratzen (Wechseldruck- und Weichlagerungsmatratzen).

Sie können aus über 250 Standorten unserer  Vertragspartnern der wählen, diese vereinbaren i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen einen Beratungstermin mit Ihnen und übernehmen die Lieferung zu Ihnen nach Hause oder in eine entsprechende Einrichtung. Sie bzw. Ihre Angehörigen/Betreuer werden umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgenden Links die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Dekubitus mit Anlagen 1-6 ab 01.05.2019 - 1 Vertrag Dekubitus - Anlage 7 ab 01.05.2019 Diabetes-Hilfsmittel

Mit Blutzuckermessgeräten ermitteln Sie selbst die Glukosekonzentration im Blut. Über einen Teststreifen wird Blut in das Innere des Messgerätes gegeben und dort ausgewertet. Eine Selbstkontrolle ist vor allem für Patienten, die mit einer intensivierten Insulintherapie behandelt werden, wichtig. Die Selbstmessung zeigt, wie sich körperliche Bewegung und Essen auf den Blutzucker auswirken. Akute Abweichungen wie Über- oder Unterzuckerung können schnell erkannt und ihnen gegengesteuert werden. 

Sie können aus über 250 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. 

Diese liefern Ihnen die notwendigen Hilfsmittel kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Eine weiterführende Betreuung wird durch unsere Vertragspartner gewährleistet.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Diabetesvertrag ab 01.01.2019 - Beitrittsvertrag​​​​​​ Diabetes Preisvereinbarung Insulintherapie Enterale Ernährung

Die enterale Ernährung im engeren Sinne oder auch „Sondennahrung“ ist eine Form der künstlichen Nahrungsversorgung, bei der die Nahrungszufuhr über den Magen-Darm-Trakt verläuft, ohne dass der Mund-Rachen-Raum genutzt wird. Hierfür wird die Sondennahrung i. d. R. über eine sog. Ernährungssonde bzw. Magensonde in Form eines flexiblen Kunststoffröhrchens in den Magen befördert. Die Sonde verläuft entweder durch die Nase in den Magen (transnasal) oder wird operativ durch die Bauchdecke in den Magen gelegt (PEG-Sonde = perkutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie). Die Sondenkost wird mittels Schwerkraft oder mit Hilfe einer Ernährungspumpe durch ein Schlauchsystem und Sonde in den Magen-Darm-Trakt befördert. 

Unsere über 350 Vertragspartner haben medizinisch ausgebildete Fachkräfte vorzuhalten, welche Ernährungspläne erarbeiten und Sie telefonisch oder bei Bedarf auch bei Ihnen zuhause beraten werden. Unser Vertragspartner stellt Ihnen die für die zur Nahrungstherapie notwendigen Produkte eigenanteilsfrei zur Verfügung. Hierfür werden ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte eingesetzt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine monatliche gesetzliche Zuzahlung von jeweils bis zu zehn Euro zu entrichten. 

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Nahrung mit Anlagen ab 01.04.2023 Gehhilfen

Gehhilfen dienen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich einer verminderten Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten mit dem Ziel. Den eingeschränkten Aktionsradius zu erweitern. Die Benutzung von Gehhilfen erfordert eine eigene Kraftanwendung durch den Nutzer. Zu den Gehhilfen zählen auch Hilfsmittel, welche in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld für das Erlernen bzw. Trainieren des aktiven Gehens bzw. der selbstständigen Fortbewegung benötigt.

Von über 2.700 Vertragspartner der Novitas BKK können Sie sich beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen lassen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgendem Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen

Haarersatz, Perücken, Teilbereichsperücken

Haarersatz dient dazu, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen. Zum Ersatz des Kopfhaares/Haupthaares stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Vollperücken sollen das nicht mehr vorhandene Haupthaar vollständig ersetzen, Teilbereichsperücken nur den vom Haarverlust betroffenen Bereich des Oberkopfes.

Sie können aus verschiedensten Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden telefonisch oder bei Bedarf vor Ort von medizinisch ausgebildeten Fachkräften in die Handhabung der Hilfsmittel eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt. 

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, bis zu höchstens zehn Euro je Versorgung.

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie hier die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Hörgeräte

Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel, welches dem Ausgleich eines Funktionsdefizits des Hörorgans und damit der Verbesserung bis zur Wiederherstellung des Sprachverständnisses und der sozialen Eingliederung Hörgeschädigter dient.

Ihr Hals-Nasen-Ohren Arzt erbringt in diesem Falle alle medizinischen Leistungen wie z.B. die medizinische Anamnese, den Hörtest, sowie die Betrachtung der Gehörgänge und Trommelfelle.

Sie können sich eine Verordnung ausstellen lassen und zu einem Hörgeräte-Akustiker Ihrer Wahl weiterleiten.

Im Anschluss erhalten Sie ein qualitativ hochwertiges Hörgerät, welches auf Sie und Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmt ist. Außerdem werden Sie in den Gebrauch und Pflege eingewiesen. Eine weiterführende Beratung wird durch Ihren gewählten Versorger sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK den Großteil der Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hörgerät.

Liegen Ihre gesetzlichen Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Hörhilfen biha ohne Preise Insulinpumpen

Eine Insulinpumpe ist ein medizinisches Gerät zur Insulintherapie. Bei der Pumpentherapie wird das Insulinpräparat nicht mehr mittels Spritze oder Insulin-Pen mehrmals am Tag subkutan injiziert, sondern von einer kleinen, programmierbaren Pumpe über einen Katheter und eine Injektionsnadel in den Körper geleitet. Die Pumpe wird dauerhaft am Körper getragen, kann bei Bedarf aber auch für einen Zeitraum abgelegt werden.

Sie können aus über 100 Geschäftsstellen von Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Vertrag Insulinpumpen ab dem 01.01.2019 - Beitrittsvertrag Vertrag Insulinpumpen - Anlage 1 Preisvereinbarung ab dem 01.10.2023 Kommunikationshilfen

Als Kommunikationshilfen werden verschiedene Geräte und Methoden bezeichnet, die vor allem Menschen mit einer Behinderung die direkte Kommunikation mit anderen Menschen erleichtern oder ermöglichen sollen. Diese Kommunikationshilfen können sowohl aktiv als auch passiv wirken.

Sie werden von unseren Vertragspartnern ausführlich beraten und Sie bzw. Ihre Angehörigen/Betreuer werden umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel. 

Liegen Ihre gesetzlichen Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Vertrag Kommunikationshilfen Kommunikationshilfen Anlage 1 - ohne Preise Kommunikationshilfen Anlagen 2 - 6 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Kompressionsstrümpfe sind ein medizinisches Hilfsmittel, das zur Behandlung venöser und lymphatischer Erkrankungen, unter anderem zur Vorbeugung von Beinvenenthrombosen eingesetzt wird. Sie umschließen das Bein von außen und üben dadurch einen definierten Druck auf das Gewebe und die venösen Blutgefäße aus. Dieser Druck entlastet die Venen und Lymphgefäße, in dem er den Flüssigkeitseinstrom aus den Blutkapillaren in das Gewebe reduziert und venöse Blutgefäße auf einen kleineren Durchmesser zusammengepresst, so dass insuffiziente Venenklappen wieder schließen und ihrer Funktion als Rückstauventil gerecht werden. Durch den äußeren Druck erhöht sich auch die Fließgeschwindigkeit des Blutes und der venöse Rückstrom zum Herzen wird erleichtert. Die Beine schwellen ab, weil die Gewebeflüssigkeit wieder verstärkt in die Venen aufgenommen wird und besser abfließen kann. Kompressionsstrümpfe werden ebenso in der Narbenbehandlung eingesetzt. Unterschieden werden die Strümpfe in vier unterschiedlichen Kompressionsklassen (KKL), die je nach Indikation individuell verordnet werden.

Sie können aus über 800 Standorten von Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden ausführlich beraten und die weiterführende Betreuung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Sie haben unter folgenden Links die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag Kompressionsstrümpfe mit Anlagen ab 01.01.2016  Vertrag Kompressionsstrümpfe Anlage 1 ab 01.01.2016 Kompressionstherapie

Die Kompressionstherapie ist eine Maßnahme aus der Phlebologie zur Förderung der Blutzirkulation in den unteren Extremitäten, basierend auf der lokalen Druckapplikation auf das venöse Beinsystem. Die Extremitäten werden von einer Manschette bzw. einem Luftkissen umschlossen, deren Luftdruck durch einen externen Kompressor reguliert wird. Der Druck wird unabhängig von der Muskelpumpe am ruhenden Bein eingestellt.

Sie können aus über 240 Vertragspartnern mit ungefähr 430 Geschäftsstellen der Novitas BKK wählen und beraten lassen. Sie werden von den Leistungserbringern ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Kranken- und Behindertenfahrzeuge

Kranken- oder Behindertenfahrzeuge ermöglichen Versicherten, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung gehunfähig oder gehbehindert sind, sich im allgemeinen Lebensbereich allein oder mit fremder Hilfe fortzubewegen.

Von über 350 Vertragspartner der Novitas BKK können Sie sich beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

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Lesehilfen

Als Lesehilfe werden optische und elektronische Geräte zur Unterstützung der Lesefähigkeit bezeichnet. Dies umfasst u.a. Lesebrillen, sowie elektronische Bildschirmlesegeräte.
Sie erhalten die vergrößernden Lesehilfen bei 24 Vertragspartnern der Novitas BKK. Über die Hälfte der Vertragspartner kommen zu Ihnen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

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Vertrag Lesegeraete Messgeräte für Körperzustände/- funktionen

Messgeräte für Körperzustände dienen zur Eigenmessung bzw. Überwachung von Funktionsparametern durch den Versicherten bzw. einer Betreuungsperson, um einen Krankheitszustand oder eine therapeutische Maßnahme regelmäßig zu kontrollieren. Damit können frühzeitig vom Versicherten bzw. entsprechende Maßnahmen ergriffen bzw. unterlassen werden. Mit Messgeräten zur Selbstmessung kann insbesondere die Dosierung von Medikamenten optimiert werden.

Sie können Sich von über 200 Vertragspartner sowie in deren Geschäftsstellen beraten und mit dem passenden Hilfsmittel versorgen lassen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgendem Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfen sind Hilfsmittel, die Versicherten mit einer Krankheit/einer Behinderung den Positionswechsel selbstständig bzw. mit deutlicher Minderung des Unterstützungsaufwandes durch eine Hilfs-/Pflegeperson ermöglichen.

Über 320 Vertragspartner mit ihren insgesamt 520 Geschäftsstellen beraten Sie gerne und versorgen Sie  mit dem passenden Hilfsmittel. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.
Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten für das Hilfsmittel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf höchstens zehn Euro.

Sie haben unter folgendem Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Orthopädische Schuhe

Orthopädische Schuhe sind speziell von einem Orthopädietechniker angefertigtes Schuhwerk, das orthopädische Zwecke verfolgt. Sie korrigieren beispielsweise Fehlstellungen der Gelenke, helfen nach operativen Eingriffen am Fuß oder betten Füße, die nicht in konventionelle Schuhe passen, in handwerkliche Maßarbeit ein.

Sie können aus über 3.000 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Unsere qualifizierten Vertragspartner beraten Sie gerne und stellen Ihren Schuh für Ihre medizinischen Bedürfnisse individuell her. 

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK den Großteil der Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, bis zu höchstens zehn Euro pro Paar.

Neben der gesetzlichen Zuzahlung fällt für Schuhe immer ein Eigenanteil an. Die Zuzahlung und den Eigenanteil zahlen Sie direkt an den Lieferanten. Der Eigenanteil wird fällig, weil durch die Nutzung orthopädischer Maßschuhe die Anschaffung konfektionierter Schuhe entfällt. 

Liegen Ihre gesetzlichen Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. 

Eine Befreiung vom Eigenanteil ist nicht möglich. Gegebenenfalls können Sie die Kostenübernahme für den Eigenanteil bei einem anderen Sozialleistungsträger beantragen.

Sie haben unter folgenden Link die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag mit den Leistungserbringern einzusehen.

Vertrag orthopädische Schuhe NRW ab 01.03.2024 Vertrag orthopädische Schuhe NRW - Anlage 4 - ab 01.03.2024 RTCGM-Geräte

Die Abkürzung „CGM“ steht für „Continuous Glucose Monitoring“ (Kontinuierliche Glukosemessung). Bei der kontinuierlichen Glukosemessung wird der Glukosegehalt in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautfettgewebes rund um die Uhr gemessen.

Ein Gerät besteht aus drei Komponenten. Dem Sensor (Messelektrode), dem Sender/Transmitter und dem Empfänger, der meist eine Insulinpumpe welche bei Bedarf Insulin frei gibt oder ein sog. Stand-Alone Gerät ist und kontinuierlich den Gewebezuckerwert anzeigt.

Sie können aus über 300 Vertragspartnern der Novitas BKK wählen. Sie werden ausführlich beraten und umfassend in den Gebrauch des Hilfsmittels eingewiesen. Eine weiterführende Betreuung und Beratung wird durch den Vertragspartner sichergestellt.

Mit einer ärztlichen Verordnung trägt die Novitas BKK die Kosten. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro bis zu höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel.

Für das Zubehör und Verbrauchsmaterial ist eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro zu entrichten. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner

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