Kostenlose Familienversicherung

Wenn Sie Kunde der Novitas BKK sind, haben Ihr eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung, sofern diese kein eigenes Einkommen von mehr als 505,00 Euro im Monat haben. Wird eine „geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung“ (Minijob) ausgeübt, dürfen Ihre Angehörigen max. ein Einkommen von 538,00 EUR im Monat haben.

Eine Familienversicherung Ihrer Kinder ist möglich:

  • Bis zum 18. Lebensjahr
  • Bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Schulausbildung bzw. im Studium befinden oder ein unentgeltliches freiwilliges soziales Jahr leisten
  • Wurde die Ausbildung durch den Bundesfreiwilligendienst unterbrochen, verlängert sich ggf. der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Für Kinder, ab dem 23. Lebensjahr, ist eine Schul- oder Studienbescheinigung erforderlich

Bitte beachten Sie weiterhin

Die Angabe zur Krankenversicherung und Versicherungsart Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners ist in jedem Fall erforderlich. Ist Ihre Ehefrau oder Ihr Ehegatte kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. privat krankenversichert) besteht nur unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung. Bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienversicherten.

Anträge / Formulare

Einen Antrag auf Familienversicherung finden Sie hier als Download-PDF. NEU: Loggen Sie sich einfach in der Online-Geschäftsstelle ein und nutzen Sie dort das Online-Formular.

Formulare für Studierende oder den Berufseinstieg

Sie beginnen eine Ausbildung und wollen weiterhin von allen fürsorglichen Vorteilen der Novitas BKK profitieren. Das entsprechende Online-Formular finden Sie hier.

Den Antrag für z. B. eine Mitgliedschaft als Schülerin / Schüler oder Studierende finden Sie hier.

Zusammenfassungen der Leistungen für Ihre Kinder

  • finden Sie hier.
  • Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir den Service FamiliePlus Vorsorgemanager seit dem 01.01.2024 nicht mehr an.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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