Für Leistungserbringer

Das vierte Kapitel des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen. Zu diesem Leistungserbringerkreis zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.

Die Novitas BKK kommt Ihrer Informationspflicht nach und informiert hier über Ihre Beziehungen zu diesem Kreis.

Kontakt: vertragsbeitritt@novitas-bkk.de

Für Leistungserbringer

Ausschreibungen

Hygieneaufschlag

Hier finden Sie alle Informationen zum Hygieneaufschlag.

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