Zahnersatz

Ob Krone, Brücke oder (Teil-) Prothese – es kann teuer werden. Dafür sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Zuschüsse vor. Allerdings können für gleich- oder andersartigen Zahnersatz (über die Regelleistungen hinausgehend) zum Teil beträchtliche Mehrkosten entstehen, die der Patient trägt.

Ihr Heil- und Kostenplan

Der Vertragszahnarzt wird Sie über die vorgesehene Behandlung informieren und das Ergebnis in einen kostenfreien Heil- und Kostenplan übernehmen (u. a. Befund, Regelversorgung - ggf. die gleich- oder andersartige Versorgung, Umfang, Kosten). Bitte reichen Sie diesen Plan mit Ihrem Bonusheft bei uns ein.

Wir prüfen für Sie, in welcher Höhe eine Bezuschussung im Rahmen des befundorientierten Festzuschusses für Sie möglich ist, um Ihnen wieder zum "richtigen Biss" zu verhelfen.

Ein verlässlicher Betrag: der Festzuschuss

Gesetzliche Krankenkassen zahlen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen festgelegten Betrag. Dieser verlässlich kalkulierbare Festzuschuss orientiert sich am konkreten Befund (z. B. „fehlender Zahn im Unterkiefer“). Demnach bekommen alle Versicherten bei gleichem Befund den gleichen Betrag bezuschusst. Der Festzuschuss entspricht dem Kassenanteil für die jeweilige Regelversorgung.

Auch für eine höherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Brücke), bekommen Sie den Festzuschuss. Über die Regelleistung hinausgehende Kosten tragen Sie aber selbst, da es sich um eine Privatvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt handelt.

Erhöhen Sie ganz einfach Ihren Festzuschuss

Sie erhalten einen erhöhten Festzuschuss

  • von 70 Prozent, wenn Sie vor Beginn der Behandlung in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich zur Untersuchung beim Zahnarzt waren
  • von 75 Prozent, wenn Sie vor Beginn der Behandlung in den letzten zehn Kalenderjahren mindestens einmal jährlich zur Untersuchung beim Zahnarzt waren

Als Nachweis lassen Sie sich Ihren Besuch beim Zahnarzt einfach in Ihrem Bonusheft bestätigen.

Spürbare Entlastung – die Härtefallregelung

Bei unzumutbarer finanzieller Belastung leistet die Novitas BKK zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei gleich- oder andersartigem Zahnersatz erhalten Sie nur den doppelten Festzuschuss.

Folgende Einkommensgrenzen (Einnahmen zum Lebensunterhalt) gelten:

  • 1.414,00 Euro für Alleinstehende 
  • 1.944,25 Euro mit bis zu einem Angehörigen 
  • zuzüglich 353,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen. 

Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung bekommt, kann einen Antrag auf doppelten Festzuschuss stellen.

Besondere Unterstützung durch die gleitende Härtefallregelung 

Sollte Ihr Einkommen nur geringfügig über den oben genannten Einkommensgrenzen liegen, ist ggf. trotzdem eine zusätzliche Kostenbeteiligung der Novitas BKK möglich. Man spricht hier von der „gleitenden Härtefallregelung“.

So holen Sie beim Zahnersatz mehr für sich heraus

Erfahren Sie hier, wie Sie als Versicherter der Novitas BKK im Rahmen der Regelversorgung Zahnersatz auch ohne Zuzahlung des Eigenanteils erhalten.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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