Pflichtinformation gemäß § 343 Absatz 1 SGB V
Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind unter folgendem Link ausführlich beschrieben: Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte
Zweck der Nutzungsbedingungen
Die elektronische Patientenakte (ePA) dient als zentrale digitale Plattform zur sicheren Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung personenbezogener Gesundheitsdaten. Die ePA-App ermöglicht Versicherten den komfortablen Zugriff auf ihre ePA sowie die Nutzung verschiedener damit verbundener Funktionen. Um eine transparente, rechtskonforme und sichere Nutzung der Anwendung zu gewährleisten, bedarf es klarer Regelungen.
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) legen die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Anwendung ePA in der ePA-App fest. Sie regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der Krankenkasse als Anbieter der ePA und den Versicherten als Nutzende der ePA in der ePA-App. Ziel dieser Nutzungsbedingungen ist es,
Durch die aktive Einwilligung der Nutzungsbedingungen in der ePA-App erkennen Sie diese als verbindlich an.
Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Funktionen, Dienste und Interaktionen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) über die ePA-App stehen. Dazu zählen insbesondere:
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das Verhältnis zwischen der Krankenkasse und den Versicherten. Abweichende oder zusätzliche Regelungen für Leistungserbringer, technische Dienstleister oder andere berechtigte Dritte fallen nicht unter diesen Geltungsbereich und sind separat geregelt.
Definitionen
Zur besseren Verständlichkeit werden die folgenden Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen wie folgt verwendet:
Anbieter der ePA
Die novitas bkk, Zum Portsmouthplatz 24, 47051 Duisburg, Telefon 0800 664 8233, E-Mail epa-service
novitas-bkk.de (nachfolgend „Krankenkasse“) bietet Ihren Versicherten seit dem 15. Januar 2025 die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen elektronischen Patientenakte („ePA“) nach dem Opt-Out-Verfahren nach § 342 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen an.
Die ePA sowie die dazugehörige ePA-App werden den Versicherten der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt. Die ePA-App sowie die Informations- und Nutzungsdokumente sind so gestaltet, dass sie den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen. Ziel ist es, allen Versicherten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zur elektronischen Patientenakte zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit können Nutzende der Webseite https://www.novitas-bkk.de/epa/barrierefreiheit/ entnehmen.
Ombudsstelle
Die Krankenkasse hat nach § 342a SGB V eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese dient als unabhängige Anlaufstelle für Versicherte und unterstützt diese während der gesamten Laufzeit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Versicherte können sich mit allen Fragen, Anliegen oder Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA an die Ombudsstelle wenden.
Die Ombudsstelle berät die Versicherten insbesondere bei der Klärung von Fragen zur Nutzung der ePA sowie bei technischen, organisatorischen oder prozessbezogenen Fragestellungen. Sie wirkt darüber hinaus vermittelnd zwischen den Versicherten und der Krankenkasse, sofern Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der ePA auftreten.
Die Aufgaben und Befugnisse der Ombudsstelle sind umfassend gesetzlich geregelt (§ 342a SGB V) und dienen der Sicherstellung einer transparenten, sicheren und selbstbestimmten Nutzung der elektronischen Patientenakte.
Versicherte können die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren:
Telefon: 0203 545 9176
E-Mail: epa-service
novitas-bkk.de
Voraussetzungen für die Nutzung
Die Verwaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) über die ePA-App setzt folgende Bedingungen voraus:
Die Nutzung ist ausschließlich für Personen möglich, die ein bestehendes Versicherungsverhältnis bei der Krankenkasse haben.
Die Nutzung setzt voraus, dass durch die Krankenkasse eine ePA-Akte für die versicherte Person angelegt wurde. Dies erfolgt automatisch, sofern Versicherte der ePA nicht widersprochen haben.
Ein geeignetes Endgerät (z. B. Smartphone oder PC) mit einem aktuellen Betriebssystem, das die Nutzung der ePA-App unterstützt.
Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen, insbesondere die Verwendung aktueller Sicherheitsupdates und einer geschützten Geräteumgebung.
Ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 bei Nutzung eines stationären Endgerätes (z. B. PC oder Laptop).
Der Zugang zur ePA erfolgt ausschließlich über das Internet. Für die Bereitstellung eines funktionsfähigen Internetzugangs sowie der erforderlichen Hardware sind die Nutzenden selbst verantwortlich.
Für den Zugang zur ePA ist die Einrichtung eines persönlichen Benutzerkontos erforderlich. Eine Ausnahme bildet hier die Authentifizierung an der Desktop-ePA-App. Die Authentifizierung erfolgt davon unabhängig über einen sicheren Identitätsnachweis nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Nutzung der ePA-App ist die Registrierung des verwendeten Endgeräts am Aktensystem erforderlich. Die Registrierung dient der sicheren Zuordnung des Geräts zum Benutzerkonto und erfolgt nach erfolgreicher Authentifizierung.
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können nach § 341 Abs. 2 SGB V eigenständig über die Nutzung ihrer ePA entscheiden, sofern die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorliegt. Die Registrierung und Nutzung der ePA erfolgen dabei unter den gleichen technischen und rechtlichen Bedingungen wie bei volljährigen Nutzenden.
Für Versicherte unter 15 Jahren sowie für nicht einsichtsfähige Jugendliche übernehmen die gesetzlichen Vertreter – etwa Eltern oder Sorgeberechtigte – die Verwaltung der ePA. Sie können in der ePA-App als berechtigte Personen hinterlegt werden und erhalten dadurch Zugriff auf die ePA des minderjährigen Versicherten. Dabei sind sie verpflichtet, im besten Interesse des Minderjährigen zu handeln und dessen Rechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Sobald der Versicherte das 15. Lebensjahr vollendet und einsichtsfähig ist, kann er seine ePA eigenständig verwalten und bestehende Vertretungen nach Bedarf widerrufen oder anpassen.
Leistungsumfang der ePA
Die ePA bietet Versicherten eine zentrale digitale Plattform zur strukturierten Verwaltung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Über die ePA-App der Krankenkasse können medizinische Dokumente – etwa Befunde, Arztbriefe oder Laborergebnisse – sicher gespeichert, eingesehen und verwaltet werden. Die Anwendung ermöglicht es den Versicherten, ihre Gesundheitsinformationen jederzeit und ortsunabhängig verfügbar zu machen und dadurch ihre medizinische Versorgung aktiv zu unterstützen.
Darüber hinaus können Versicherte über die ePA-App Zugriffsrechte für Leistungserbringer individuell steuern, Berechtigungen erteilen oder widerrufen sowie detaillierte Protokolldaten zu erfolgten Zugriffen einsehen. Die ePA schafft damit ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle und fördert eine selbstbestimmte, datenschutzkonforme Nutzung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen der persönlichen Gesundheitsversorgung.
Weitere detaillierte Informationen
können dem Informationsmaterial der Krankenkassen entnommen werden, die auf der Website zur ePA (Link: https://www.novitas-bkk.de/epa/ ) zu finden sind. Wir lassen Ihnen das umfangreiche Dokument bei Bedarf gerne zukommen.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, haben die Nutzenden keinen Anspruch auf die Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzenden, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Die Nutzenden werden rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihnen gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.
Pflichten der Nutzenden
Die ePA ist Ihre persönliche digitale Akte, die Sie selbst verwalten. Die Nutzung der ePA und der ePA-App ist freiwillig, und Sie können jederzeit entscheiden, welche Funktionen Sie nutzen oder ablehnen. Damit alles reibungslos funktioniert, müssen Ihre Angaben gegenüber der Krankenkasse vollständig und korrekt sein und während der gesamten Nutzung aktuell gehalten werden. Alle in der ePA gespeicherten Informationen sollten nach bestem Wissen richtig sein.
Die ePA darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Dritten darf nur dann Zugriff auf Ihre Daten gewährt werden, wenn dies in der ePA ausdrücklich erlaubt ist. Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Sie sind für alle Aktivitäten in der ePA, die mit Ihren Zugangsdaten erfolgen, selbst verantwortlich.
Es ist verboten, die ePA für rechtswidrige, beleidigende, obszöne, gewaltverherrlichende oder betrügerische Handlungen zu nutzen, insbesondere:
Die Nutzenden tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Inhalte in Ihrer ePA. Die Krankenkasse stellt nur die technische Plattform bereit und überprüft die Inhalte nicht. Mängel, Störungen oder Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich gemeldet werden.
Die Nutzenden sollen die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben, die Krankenkasse umfassend informieren und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
Für die Nutzung der ePA muss sichergestellt sein, dass Gerät und Betriebssystem nicht manipuliert oder unsicher verändert wurden (z. B. kein Rooten oder Jailbreak). Die Software der ePA darf nicht zurückübersetzt, disassembliert, verändert, öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Ausgenommen ist eine teilweise Dekompilierung zur Interoperabilität mit anderen Programmen nach § 69e Urheberrechtsgesetz, nachdem die Krankenkasse zuvor über die benötigten Informationen informiert wurde.
Die ePA darf keine Inhalte enthalten, die
Datenschutz und Datensicherheit
Die Datenverarbeitung im Rahmen der ePA erfolgt nach Maßgabe
Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils gültigen Datenschutzhinweisen der Krankenkasse (Link: https://www.novitas-bkk.de/datenschutz/ ) eingesehen werden.
Gewährleistung
Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Funktions- und Betriebsfähigkeit der ePA in der jeweils aktuellen, für die Nutzenden verfügbaren Version. Auftretende Fehler werden innerhalb angemessener Frist behoben. Die Krankenkasse stellt sicher, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Keinen Mangel stellen insbesondere folgende Umstände dar:
Im Rahmen ihrer Nachbesserungspflicht stellt die Krankenkasse Updates über die jeweiligen App-Stores bereit und bietet Support zur Behebung von Installations- oder Aktualisierungsproblemen an.
Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Nutzenden oder von Dritten in der ePA gespeicherten Daten übernimmt die Krankenkasse keine Gewähr. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung der Krankenkasse
Die ePA kann aufgrund technischer Störungen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, bestimmte Anwendungen oder Inhalte dauerhaft bereitzuhalten.
Die Krankenkasse haftet
Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Bei Störungen infolge höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Anordnungen, Energie- oder Transportausfällen sowie sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Krankenkasse oder ihrer Vorlieferanten liegen, besteht keine Haftung. Wird die Leistungserbringung dadurch unmöglich, entfällt die Leistungspflicht.
Stammen in der ePA gespeicherte Daten, Dateien oder Informationen von Dritten und wer-den lediglich von der Krankenkasse verarbeitet, übernimmt die Krankenkasse keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Bei Datenverlust haftet die Krankenkasse nur, sofern der Nutzende den in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Pflichten im Umgang mit seinen Daten nachgekommen ist.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten ist der Höhe nach auf jene Kosten beschränkt, die erforderlich sind, um ordnungsgemäß gesicherte Daten aus maschinenlesbarem Material mit vertretbarem Aufwand zu rekonstruieren.
Unberührt bleiben Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Telekommunikationsgesetz, Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Fall einer übernommenen Garantie.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen gesetzliche Vertretende, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen der Krankenkasse.
Haftung der Nutzenden
Die Nutzenden haften für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der ePA oder der ePA-App, durch die Verletzung Ihrer in den Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten oder durch die Beeinträchtigung der Systemsicherheit entstehen. Dazu zählt insbesondere die missbräuchliche Weitergabe von Zugangsdaten oder die Nutzung der ePA außerhalb der vor-gesehenen technischen Umgebung.
Haftungsbeschränkungen für Datenverluste, Systemausfälle, Fremdsysteme
Funktionsbeeinträchtigungen der ePA, die auf Hardwaremängel, technische Umgebungsbedingungen oder Fehlbedienung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. Die Kranken-kasse übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit extern bereitgestellter oder gespeicherter Datenbestände.
Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der ePA und der zugehörigen App stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt den Nutzenden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Dauer dieses Nutzungsvertrages beschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht umfasst die Verwendung der ePA-App zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken, insbesondere zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung eigener Gesundheitsdaten.
Die ePA-App, einschließlich aller darin enthaltenen Programmcodes, Datenbanken, Texte, Grafiken und sonstigen Inhalte, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung, die über die in diesem Nutzungsvertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte hinausgeht, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der App oder einzelner Bestandteile ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Krankenkasse, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Änderungen der ePA-App und der Nutzungsbedingungen
Die Krankenkasse ist berechtigt, die ePA-App sowie deren Inhalte und Funktionen jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu aktualisieren. Dies umfasst insbesondere technische Aktualisierungen (Software-Updates), Sicherheitsanpassungen sowie Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen einzelner Funktionen, sofern diese zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich oder sachgerecht sind.
Die Krankenkasse kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit des Nutzungsvertrags ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere auf-grund technischer Weiterentwicklungen, gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen oder zur Klarstellung bestehender Regelungen.
Die Krankenkasse informiert die Nutzenden über geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen direkt innerhalb der ePA-App. Die Änderungen werden wirksam, sobald die Nutzenden den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmen.
Die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen können Nutzende jederzeit über die ePA-App im Bereich „Profil - Einwilligungen & Widersprüche“ einsehen.
Lehnen Nutzende eine Änderung der Nutzungsbedingungen ab, ist eine weitere Nutzung sowie eine aktive Verwaltung der ePA über die ePA-App nicht mehr möglich. Das Fortbestehen der elektronischen Patientenakte selbst bleibt hiervon unberührt, solange kein Widerspruch durch Versicherte gegen eine bestehende ePA nach den gesetzlichen Vorgaben erklärt wird.
Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Die Nutzung der ePA-App kann aus verschiedenen Gründen enden:
Widerrufen Nutzende ihre Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, ist eine weitere Nutzung der ePA in der ePA-App nicht mehr möglich. In diesem Fall bleibt die ePA selbst bestehen.
Erteilen Nutzende keine Zustimmung zu geänderten Nutzungsbedingungen, endet die Berechtigung zur Nutzung der ePA in der ePA-App. Der Zugriff sowie die aktive Verwaltung der ePA über die App sind dann nicht mehr möglich. In diesem Fall bleibt die ePA selbst bestehen.
Üben Versicherte das gesetzliche Widerspruchsrecht aus, endet sowohl die Nutzungsmöglichkeit der ePA-App als auch die Existenz der elektronischen Patientenakte selbst. Die Krankenkasse löscht die ePA mit allen personenbezogenen sowie den enthaltenen Gesundheitsdaten entsprechend den gesetzlichen Fristen und Vorgaben.
Endet das Versicherungsverhältnis, etwa aufgrund eines Wechsels zu einer anderen Krankenkasse oder durch den Tod der Versicherten, endet auch das Nutzungsverhältnis der ePA über die ePA-App. Die Verarbeitung und ggf. Übertragung oder Löschung der in der ePA gespeicherten Daten erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle des Todes hat die Krankenkasse nach § 344 Abs. 6 SGB V zwölf Monate nach Kenntnis des Todes eines Versicherten dessen elektronische Patientenakte zu löschen, es sei denn, es werden entgegenstehende berechtigte Interessen durch Dritte während dieser Frist geltend gemacht und nachgewiesen.
Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses erlischt das für Nutzende eingeräumte Recht, die ePA-App zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte zu verwenden.
Hilfe, Information und Beratung
Die Krankenkasse bietet den Nutzenden der ePA zu allgemeinen Fragen und zu den Funktionen der ePA während ihrer Servicezeiten – mindestens von 9.00 bis 17.00 Uhr - Hilfe und Beratung an. Der Versicherten-Help-Desk ist telefonisch über die Service-Hotline 0800 664 8233 oder per E-Mail epa-service
novitas-bkk.de erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Die Nutzenden haben keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
Anwendbares Recht
Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind die Nutzenden Verbraucher und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates unberührt. Verbraucher sind jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließen.
Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.
Stand: Dezember 2025