Diese Nutzungsbedingungen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung von TI-M durch die Versicherten der Krankenkasse dar. Die Nutzungsbedingungen gelten zwischen novitas bkk (nachfolgend „Krankenkasse“) und den Nutzern.
Anbieter
Die novitas bkk, Zum Portsmouthplatz 24, 47051 Duisburg, Telefon 0800 664 8233, E-Mail epa-servicenovitas-bkk bietet Ihren Versicherten (nachfolgend „Nutzende“) seit dem 15. Juli 2025 auf Antrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, Nutzung eines von der gematik GmbH zugelassenen, elektronischen Sofortnachrichtendienstes gemäß § 342 Abs. 2 Nr. 2 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen an.
Funktionsweise des TI-M
Mit dem TI-M stellt die Krankenkasse den Nutzenden einen sicheren, interoperablen und effizienten Sofortnachrichtendienst zur Verfügung. Der TI-M ermöglicht den Nutzenden den schnellen und verschlüsselten Austausch (Empfang und Versand) von Textnachrichten, Bilddateien und Dokumenten.
Stimmen die Nutzenden den Nutzungsbedingungen zu und haben sie die Registrierung erfolgreich abgeschlossen, können diese das Modul TI-M als Teil der ePA-App nutzen. Die Kommunikation findet in einem geschützten Bereich der Telematikinfrastruktur statt, so dass die Nutzenden nur mit berechtigten Akteuren Nachrichten austauschen können. Die Kontaktaufnahme von Nutzenden mit anderen berechtigen Akteuren des TI-Messengers erfolgt ausschließlich und direkt aus dem Modul heraus.
Die Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb von TI-M stehen ausschließlich den folgenden berechtigten Akteuren der Telematikinfrastruktur zur Verfügung:
Die Kontaktaufnahme von Nutzenden mit anderen berechtigen Akteuren des TI-Messengers erfolgt direkt aus dem Modul heraus.
Es gibt drei Möglichkeiten, weitere Nutzende zum Austausch von Sofortnachrichten zu finden:
Der Verzeichnisdienst (VZD) fungiert als sicheres Adressbuch innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert Kontaktdaten von anderen medizinischen Einrichtungen zu finden.
Der Verzeichnisdienst bietet ein umfassendes Verzeichnis aller an die Telematikinfrastruktur angebundenen Heilberufseinrichtungen, das sich in ein Organisations- und ein Personenverzeichnis gliedert. Im Organisationsverzeichnis sind die Kontaktdaten aller registrierten medizinischen Einrichtungen hinterlegt. Hierzu zählen beispielsweise auch Sammel- und Funktionspostfächer von Praxen oder Krankenhausstationen. Das Personenverzeichnis hingegen listet alle Ärztinnen und Ärzte auf, die über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen und sich im Verzeichnisdienst registriert haben.
Der TI-M für mobile Endgeräte stellt den Nutzenden via Scan eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bereit. Die Nutzenden können über die Kamera des Endgerätes einen 2D-Code (QR-Code) des gewünschten Chatpartners (z.B. eines Arztes, einer Apotheke) einscannen und verarbeiten, um den gewünschten Gesprächsteilnehmer zu einem Chat einzuladen. Sobald der eingeladene Gesprächsteilnehmer die Chateinladung akzeptiert hat, erhält dieser Zugriff auf den Chat und die geteilten Inhalte. Darüber hinaus kann der bereitgestellte TI-M 2D-Barcodes erzeugen und stellt diese auf dem Bildschirm des mobilen Enggerätes dar, womit die Kontaktaufnahme durch andere berechtigte Akteure via Scan ermöglicht wird.
Änderungen der Nutzungsbedingungen und Zustimmungserfordernis
Die Krankenkasse darf die Nutzungsbedingungen, sowie einzelne Funktionen und Services nach billigem Ermessen ändern, insbesondere Funktionen erweitern, beschränken oder ganz oder in Teilen beenden, wenn und soweit folgende Voraussetzungen vorliegen:
Es kann erforderlich sein, dass die Krankenkasse diese Nutzungsbedingungen ändern müssen (z.B., weil sich gesetzliche Anforderungen oder die Funktionen, die die Krankenkasse bereitstellt, ändern).
Die Krankenkasse darf diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern und diese Änderungen werden den Nutzenden gegenüber auch ohne deren Einverständnis wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Krankenkasse diese Nutzungsbedingungen nur mit dem Einverständnis der Nutzenden ändern. Wenn die Nutzenden das Einverständnis nicht erteilen, gilt die bisherige Version der Nutzungsbedingungen zwischen den Nutzenden und der Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse ist in diesem Fall berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 28 Kalendertagen, zu kündigen. Die Frist beginnt, wenn die Nutzenden das Einverständnis nicht innerhalb von 28 Kalendertagen erteilen, nachdem die Krankenkasse die Nutzenden über die Änderung der Nutzungsbedingungen informiert hat.
Allgemeines zur TI-M in der ePA-App
Der TI-M ist als Modul Bestandteil der ePA-App. Die ePA-App ist für die Betriebssysteme Android und iOS erhältlich und wird in den jeweiligen App-Stores zu den dort geltenden Bedingungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Krankenkasse wird in unterschiedlichen Intervallen Updates der ePA-App zur Verfügung stellen. Sie sollten diese Updates stets zeitnah installieren und immer die neueste verfügbare Version der ePA- App verwenden. Beim Verwenden älterer Versionen der ePA-App kann es zu Fehlfunktionen und Störungen kommen.
Die Krankenkasse übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat die Krankenkasse nicht zu vertreten.
Die ePA-App und/oder einzelne Anwendungen, wie. z.B. TI-M, können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Nutzenden haben keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die ePA-App und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen, wie z.B. TI-M, stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA-App oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.
Nutzungsrechte
Die Krankenkasse räumt den Nutzenden das einfache, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und inhaltlich auf die bestimmungsgemäße Nutzung der ePA-App beschränkte Recht ein, den TI-M nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Es ist dementsprechend nicht gestattet, den TI-M Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verkaufen, anderweitig kommerziell zu verwerten oder in sonstiger Weise Dritten Rechte an der ePA-App oder ihren einzelnen Bestandteilen einzuräumen bzw. derartige Rechte zu übertragen. Für etwaige gesonderte Leistungen Dritter, die mittels der ePA-App verfügbar gemacht werden (z.B. Botendienste von Apotheken), können separate Bedingungen der jeweiligen Dritten gelten. Die Krankenkasse ist weder für diese Leistungen noch für deren (Nutzungs-) Bedingungen verantwortlich.
Überlassung, Änderung und Einstellung von TI-M
Die Krankenkasse stellt den TI-M den Nutzenden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
Der Zugang zum TI-M erfolgt über eine Internetverbindung innerhalb der Anwendung der ePA-App. Die Verantwortung für die Bereitstellung des Internetzugangs und der erforderlichen Hardware, die für den Zugriff auf TI-M notwendig ist, liegt bei den Nutzenden.
Die Nutzenden sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von TI-M zu erfüllen. Es ist erforderlich, dass die Nutzenden sicherstellen, dass das verwendete Endgerät oder das Betriebssystem keine Manipulationen oder schädlichen Veränderungen aufweist, wie beispielsweise Rooting oder Jailbreaking. Vor der Nutzung von TI-M ist eine erfolgreiche Identifizierung der Nutzenden durchzuführen.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, haben die Nutzenden keinen Anspruch auf Überlassung von TI-M in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzenden, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen vom TI-M zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken, in Teilen oder ganz zu beenden. Die Nutzenden werden rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihnen gespeicherten Daten aus dem TI-M zu exportieren.
Registrierung, Freischaltung und Zugriff auf TI-M
Die Nutzung des Kurznachrichtendienstes TI-M innerhalb der ePA-App erfordert die aktive Zustimmung der Nutzenden. Die Funktionalität des TI-M ist ausschließlich im Online-Modus über die ePA-App gegeben.
Für die Nutzung des TI-M innerhalb der ePA-App muss ein Registrierungsprozess erfolgreich durchlaufen werden. Dieser ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Hierzu zählen das Bestehen eines gültigen Versicherungsverhältnisses bei der zuständigen Krankenkasse sowie das Bestehen einer GesundheitsID für die Authentifizierung im TI-M. Dies dient der Gewährleistung, dass ausschließlich die Nutzenden selbst Zugriff auf die sensiblen Daten im TI-M erhalten.
Der Registrierungsprozess für den TI-M selbst umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte innerhalb der ePA-App und erfolgt in deutscher Sprache.
Die Nutzung des TI-M erfordert, dass die Nutzenden die Nutzungsbedingungen akzeptieren und in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Einrichtung und Nutzung des TI-M einwilligen. Die Nutzungsbedingungen, die Informationen zur Datenverarbeitung und die Einwilligungserklärung können die Nutzenden über die bereitgestellten Verlinkungen abrufen, herunterladen und lokal speichern. Die Einwilligung kann jederzeit in der ePA-App im Bereich des TI-M oder schriftlich und ohne Angabe von Gründen bei der Krankenkasse widerrufen werden.
Chats innerhalb des TI-M sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Während der Registrierung wird ein persönlicher Entschlüsselungsschlüssel generiert, der für den Zugriff auf die Chats benötigt wird. Es liegt in der Verantwortung der Nutzenden, diesen Schlüssel festzulegen und gewissenhaft zu sichern. Dies ist notwendig, um auch von neuen Geräten aus auf die vorherigen Konversationen zugreifen zu können. Wir weisen darauf hin, dass eine Wiederherstellung dieses Schlüssels bei Verlust ausgeschlossen ist. Falls ein neuer Schlüssel generiert oder durch die Nutzenden vergeben wird, kann der TI-M genutzt werden, allerdings geht der Zugriff auf die vorherigen Chatinhalte verloren.
Die Nutzenden sind berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen.
Rechte und Pflichten der Nutzenden
Der TI-M ist ein elektronischer Kurznachrichtendienst. Die Nutzung des TI-M ist freiwillig. Die Nutzung des TI-M kann durch die Nutzenden jederzeit vollständig beendet werden.
Die Nutzenden müssen gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Die Nutzenden dürfen in dem TI-M nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen der Nutzenden richtig sind.
Die Nutzenden dürfen den TI-M nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung ist verboten.
Die Nutzenden müssen ihre Zugangsdaten, mit denen sie Zugang zum TI-M bekommen, Dritten gegenüber geheim halten. Die Nutzenden sind für jeden Zugriff auf das TI-M mit ihren Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte für den Zugriff auf den TI-M weitergegeben werden.
Es ist verboten, den TI-M für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
Die Nutzenden sind für die Rechtmäßigkeit der im TI-M gespeicherten Inhalte verantwortlich. Die Krankenkasse stellt mit dem TI-M lediglich die technische und organisatorische Plattform zur Verfügung. Die Krankenkasse hat ohne Gesprächsbeteiligung in die Kommunikationen im TI-M keine Kenntnis von den Inhalten, die die Nutzenden im TI-M gespeichert haben. Eine Gesprächsbeteiligung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn die Krankenkasse zu einem bestimmten Zeitpunkt Mitglied eines Chats ist oder war, an dem auch die Nutzenden teilgenommen haben. Hierfür ist durch die Nutzenden eine Chat-Einladung zu dem spezifischen Chat an die Krankenkasse erforderlich. Die bloße technische Ermöglichung der Kommunikation über den TI-M stellt keine Gesprächsbeteiligung dar.
Aus dem Umstand der Bereitstellung des TI-M-M durch die Krankenkasse oder der Nutzung durch die Nutzenden entsteht keine Verpflichtung der Krankenkasse zur Kenntnisnahme, Überprüfung oder Speicherung von eingegebenen oder ausgetauschten Inhalte, sofern keine aktive Gesprächsbeteiligung im Sinne des vorangegangenen Absatzes vorliegt.
Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Verpflichtung zur Überwachung oder Kontrolle der Inhalte, die Nutzende mit dem TI-M austauschen oder speichern.
Abweichend zum vorangegangenen Absatz kann eine Prüfpflicht der Krankenkasse entstehen, wenn beteiligte Dritte in Chat-Kommunikationen mit Versicherten der Krankenkasse Inhalte von Nachrichten dieser melden und die Meldung hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen geltendes Recht oder die vorliegenden Nutzungsbedingungen enthält.
Die Meldung von Chat-Inhalten erfolgt nachrichtenbasiert im jeweiligen Chat durch die beteiligten Kommunikationsteilnehmer und wird an einen technischen Administrator der Krankenkasse weitergeleitet. Durch die Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung erhält dieser keinen Einblick in die verschlüsselte Kommunikation.
Im Falle einer solchen Meldung behält sich die Krankenkasse das Recht vor, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die temporäre oder dauerhafte Sperrung des Zugangs zum TI-M.
Die Nutzenden dürfen keine Inhalte im TI-M verschicken, die
Löschen in TI-M
Im TI-M haben die Nutzenden die Möglichkeit, ihre Daten auf verschiedene Weise zu löschen. Zum einen können einzelne Nachrichten, die selbst verfasst wurden, entfernt werden. Zum anderen besteht die Option, einen Chatraum zu verlassen, wodurch alle Inhalte dieses Raumes lokal auf dem Endgerät der Nutzenden gelöscht werden.
Darüber hinaus gibt es eine konfigurierbare Funktion, die die Nutzenden an die Löschung von Räumen und deren Inhalten erinnert. Standardmäßig ist diese Erinnerungsfrist auf sechs Monate voreingestellt, kann aber bei Bedarf geändert werden. Sobald die konfigurierte Frist abgelaufen ist, werden die Nutzenden vom TI-M darauf hingewiesen und erhalten die Empfehlung, den Raum und die dazugehörigen Inhalte zu löschen. Stimmen die Nutzenden dem zu, werden sie aus dem Raum entfernt.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine Funktion zur automatischen Löschung von ausgetauschten Nachrichten, Gesprächsinhalten und allen mit einzelnen Gesprächen verknüpften Daten (wie versandten Dateien) bereitzustellen. Diese Löschung muss nach einem festgelegten Zeitraum der Inaktivität in einem Chat erfolgen. Standardmäßig ist diese Löschfunktion auf 6 Monate nach der letzten Aktivität in einem Chat voreingestellt. Die Krankenkasse kann diese Frist bei Bedarf anpassen.
Vorgaben beim Tod eines Nutzers
Die Nutzenden können zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach ihrem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Dies kann durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit einem Testament erfolgen.
Tod der Nutzenden
Gewährleistung
Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des TI-M. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler im TI-M-Modul und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des TI-M keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für die Nutzenden verfügbare Version.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Herunterladen bereitstellt und den Nutzenden einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
Eine Funktionsbeeinträchtigung des TI-M, die aus Mängeln Ihrer Hardware, bei Ihnen gegebenen Umgebungsbedingungen oder Fehlbedienung resultiert, hat die Krankenkasse nicht zu vertreten.
Die Nutzenden informieren uns unverzüglich, wenn Fehlfunktionen oder Störungen der TI-M auftreten. Darüber hinaus unterstützen die Nutzenden die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung, indem Sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben und die Krankenkasse hierüber umfassend informieren.
Für allgemeine Fragen zu den Funktionen der TI-M steht Ihnen unter der Telefonnummer 0800 664 8233 eine Supporthotline zur Verfügung. Wenn Sie uns über die Supporthotline kontaktieren, prüft die Krankenkasse, ob Sie berechtigt sind, Supportanfragen zu stellen. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet die Fragen der Nutzenden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beantworten.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des TI-M beruhen, der TI-M verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung
Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gemäß § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Wir sind weder verpflichtet noch ist es uns möglich, sicherzustellen, dass Daten, die Sie oder berechtigte Dritte für Sie in den Anwendungen bereitstellen und die von uns lediglich verarbeitet werden, vollständig und richtig sind. Im Falle eines Datenverlustes haften wir nicht, soweit dieser darauf beruht, dass Sie es unterlassen haben, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, oder dass Sie Ihren Pflichten im Umgang mit den im TI-M gespeicherten Daten und zur Geheimhaltung Ihrer Zugangsdaten nicht nachgekommen sind.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt. Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.
Die vorstehenden Absätze sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.
Hilfe, Information und Beratung
Die Krankenkasse bietet den Nutzenden des TI-M einen Support zu allgemeinen Fragen zu den Funktionen des TI-M während ihrer Servicezeiten – mindestens von 09:00 bis 17:00 Uhr - an. Der Versicherten-Help-Desk ist telefonisch über die Service-Hotline 0800 664 8233 oder per E-Mail epa-servicenovitas-bkk.de erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Die Nutzenden haben keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
Informationen Dritter im TI-M der ePA-App
Falls die Nutzenden über Links im TI-M der ePA- App auf fremde Internetseiten gelangen, liegt die Verantwortung ausschließlich bei den Anbietern dieser Seiten. Die Krankenkasse macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu eigen.
Datenschutz
Die Datenschutzhinweise zum TI-M gibt umfänglich Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des TI-M. Die aktuelle Version der Datenschutzhinweise kann jederzeit über die drei Punkte oben rechts im TI-M, Bereich Einwilligungen, abgerufen werden.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juli 2025