Beiträge für Selbstständige

Die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden zunächst auf Grundlage des aktuellsten Einkommensteuerbescheids vorläufig erhoben und dann – sobald die tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres über den Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden – rückwirkend endgültig festgesetzt.

Vorteile zu Leistungen als selbstständig Versicherter können sie hier sehen.

Übersicht der monatlichen Mindest- und Höchstbeiträge für selbstständig Tätige ab 01.01.2026

Ohne Krankengeldanspruch (Gesamtbeitrag 17,6 Prozent zur Krankenversicherung)

Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro

Versicherungsart Beitrag in Euro
Krankenversicherung 232,03
Pflegeversicherung* 47,46
Gesamt 279,49

Höchstbemessungsgrundlage: 5.812,50 Euro

Versicherungsart Beitrag in Euro
Krankenversicherung 1.023,00
Pflegeversicherung* 209,25
Gesamt 1.232,25

Sofern nachgewiesen wird, dass die Einkünfte weniger als 5.812,50 Euro betragen, werden die Beiträge entsprechend den tatsächlichen Einkünften berechnet, mindestens jedoch in Höhe der o.g. Mindestbemessungsgrundlage.

* Der Basis-Beitragssatz beträgt 3,6 %. Versicherte ab 23 ohne Kinder zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 % für die Pflegeversicherung.

Über die Möglichkeit, sich als Selbstständige und Selbstständiger mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Beiträge für selbstständig Tätige auf einen Blick.

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