Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, eine unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Arzt oder die Fälschung von Verordnungen und Rezepten, die Liste von Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen ist lang. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Wie groß der Schaden für die Kranken- und Pflegekassen ist, kann bloß geschätzt werden. Sicher ist nur, dass alle Versicherten mit ihren Beiträgen für den finanziellen Schaden aufkommen müssen.
Für die Verfolgung von Korruption und Missbrauch von Versichertengeldern hat jede Krankenkasse eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Auch wir haben eine solche Stelle. Und um effektiv und schlagkräftig gegen Betrug vorgehen zu können, arbeiten wir mit anderen Kranken- und Pflegekassen zusammen. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.
Obacht
Nicht jedes Fehlverhalten ist gleich Missbrauch oder Korruption. Voraussetzung ist die Absicht, für sich einen persönlichen Vermögensvorteil zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist keine strafbare Handlung.
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder einen glaubhaften Hinweis auf einen Missbrauch?
Dann schildern Sie uns den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Nutzen Sie für Ihren Hinweis gerne unser Kontaktformular. Die Kolleginnen und Kollegen behandeln Ihre Meldung vertraulich. Ziehen Sie daher eine offene Kommunikation mit uns vor, denn so haben wir die Möglichkeit für Rückfragen. Sie können Ihren Hinweis aber auch anonym abgeben.

