Krankenversicherung für Studierende

Im Studium rundum gut abgesichert

Damit du den Kopf frei hast für das Studium, kümmern wir uns um deine Gesundheit. Von der ersten Einschreibung bis zum Master ist die novitas bkk bei allen Fragen zur Krankenversicherung an deiner Seite. Und wenn du dann noch nicht genug vom Studieren hast, auch auf dem Weg zur Promotion bleiben wir gerne dein fürsorglicher Berater.

Die wichtigsten Fragen beantworten wir dir hier, solltest du keine Lösung für dein Problem finden, ruf uns gerne an. Unter 0800 061 7181 ist unser Team für dich da. Gerne kannst du uns einen Rückrufwunsch hinterlassen, wir melden uns zu deinem Wunschtermin bei dir.

Familienversicherung

Wenn du die Schule beendet hast und dein Studium beginnst, bist du in den meisten Fällen bei einem Elternteil familienversichert. Bis zum 25. Geburtstag kann das auch so bleiben, wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt sind. Die Uni bestätigt deine Immatrikulation und damit bist du weiter in der Familienversicherung bei der novitas bkk.

KVdS / Beitrag

Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt, kommt für dich die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in Frage. Diese ist grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, möglich. In Ausnahmefällen, wie z.B. Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, ein FSJ oder Geburt eines Kindes kann die KVdS verlängert werden.

Für die KVdS gibt es einen ermäßigten Beitrag, der sich zusammensetzt aus den Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser wird in der Regel zum Wintersemester angepasst und beträgt

ab dem 1. Januar 2025

Krankenversicherung  und Pflegeversicherung Beitrag in Euro
für unter 23jährige, mit oder ohne Kind 143,64
ab 23 Jahren mit 1 Kind 143,64
mit 2  Kindern 141,50
ab 23 Jahren, kinderlos 148,77

Werkstudent / BAföG / Minijob

Auch als Werkstudent ist die kostenfreie Familienversicherung möglich, wenn die monatlichen Einkünfte als Werkstudententin oder –student, aus Vermietung, Verpachtung oder aus Kapitalerträgen wie Guthabenzinsen unter 535,00 Euro liegen. Die Werbungskostenpauschale wird hierbei von uns berücksichtigt.

Leistungen nach dem BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.

Wenn du neben dem Studium nur einen Minijob ausübst, kannst du familienversichert bleiben und gleichzeitig schon etwas für deine Rente tun. Auch dazu beantworten wir gerne deine Fragen.

Immatrikulation / Exmatrikulation

Die Meldung an die Hochschule ist ganz einfach: Anruf genügt und schon melden wir deiner (Fach-) Hochschule, dass du bei uns versichert bist. Natürlich kannst du das auch hier (https://www.novitas-bkk.de/studienbescheinigung) ganz schnell selbst erledigen.

Auslandssemester

Solange du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert bist, bleibt deine Krankenversicherung der Studenten oder als Familienangehöriger bestehen. Grundsätzlich gilt die Krankenversicherung der Studenten auch dann, wenn ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule im europäischen Ausland aufgenommen wird und der Wohnsitz weiterhin in Deutschland bestehen bleibt.

Unsere Empfehlung: Wenn du im europäischen Ausland einen Arzt benötigst, werden die Kosten grundsätzlich über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Für bestimmte Eigenanteile oder in einigen Ländern fallen, häufig recht hohe, Eigenanteile an. Bitte informiere dich bei privaten Versicherungen über eine Zusatzversicherung für Studierende im Ausland.

Für Studierende, die aus dem Ausland für ein Studium nach Deutschland kommen, prüfen wir gerne, ob ihre Krankenversicherung anerkannt werden kann. Gerne beraten wir euch auch zu den Möglichkeiten einer studentischen Krankenversicherung.

Promotion

Wenn du ausschließlich für ein Promotionsstudium eingeschrieben bist, kannst du die Familienversicherung nur bis zum 23. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Eine Mitgliedschaft in der KVdS ist nicht mehr möglich. Selbstverständlich kannst du weiter bei der novitas versichert bleiben. Wir helfen dir gerne weiter - Anruf genügt.

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