Entlassmanagement
Information für Krankenhäuser:
Ziel des Entlassmanagements ist es, den Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus lückenlos in die medizinisch sinnvolle Anschlussbehandlung zu führen.
Neben dem Arztbrief zur Entlassung kann es erforderlich sein, bereits während des Klinikaufenthaltes weitere Therapien und Leistungen zu organisieren. Die Novitas BKK bietet Krankenhäusern dabei Unterstützung.
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Vernetzt planen
Ob Reha, Pflege, Haushaltshilfe, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege unsere Ansprechpartnerinnen und -partner für das Entlassmanagement beraten Sie gerne rund um die Antragsstellung und vermitteln den Kontakt in die Fachabteilungen.
Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten Rehaklinik? Wir unterstützten Sie auch gerne hierbei.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 022 2255. Weiterhin erreichen Sie uns unter der Faxnummer: 0203/545 608887 oder unser Kontakt-Formular.
Antragsformulare:
Wichtige Antragsformulare auf einen Blick:
- Antrag auf Haushaltshilfe
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Antrag auf Kurzzeitpflege
- Antrag auf Kurzzeitpflege nach § 39 C SGB V
- Antrag auf Verhinderungspflege
- Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades
Wichtige Vordrucke und Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hier. Diese können direkt heruntergeladen werden.
Hinweise für Krankenhäuser und Rehakliniken, die Anträge für Mitarbeitende der Novitas BKK stellen möchten:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Novitas BKK, die stationär behandelt werden, bitten wir bei Kenntnis entsprechend als "Mitarbeiter Novitas BKK" zu kennzeichnen.
Rahmenverträge Entlassmanagement * zum Download
Sie wünschen weitere Informationen zum Entlassmanagement?
Hier haben wir für Sie den Rahmenvertrag Entlassmanagement und die Anlagen zum Herunterladen zusammengestellt:
Für Krankenhäuser:
- PDF: Rundschreiben vom GKV Spitzenverband RS-2020/497 vom 01.07.2020 - Rahmenvertrag Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a S. 10 SGB V – 3. Änderungsvereinbarung
- PDF: Anlage 1 - 3. Änderungsvereinbarung
- PDF: Anlage 3 - 3. Änderungsvereinbarung
- PDF: Rundschreiben vom GKV Spitzenverband RS-2019/132 vom 15.03.2019 - Rahmenvertrag Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V – 2. Änderungsvereinbarung
- PDF: Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung
- PDF: Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
- PDF: Anlage 2 - Technische Anlage zum Rahmenvertrag Entlassmanagement von Krankenhäusern nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V Stand: 13.10.2016
Für Reha-Kliniken
- PDF: Rundschreiben vom GKV Spitzenverband RS-2019/066 vom 07.02.2019 - Inkrafttreten des Rahmenvertrages Entlassmanagement-Reha **
- PDF: Anlage 1a - Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha vom 01.02.2019
- PDF: Anlage 1b - Erklärung des Rehabilitanden zum Entlassmanagement
- PDF: Technische Anlage
* Die Inhalte dieser Seite werden laufend aktualisiert und um Praxiserfahrungen aus dem Echtbetrieb ergänzt. Bitte besuchen Sie diese Seite in regelmäßigen Abständen.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Verbände der Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben sich am 15.01.2019 auf den Rahmenvertrag Entlassmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen geeinigt. Der Rahmenvertrag ist am 01.02.2019 in Kraft getreten.
Für die vollständige Umsetzung aller Regelungen des Rahmenvertrages wird den Rehabilitationseinrichtungen eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten eingeräumt.
