Leistungen der Pflegeversicherung erhält eine pflegebedürftige Person – unabhängig von der Dauer des Feststellungsverfahrens – grundsätzlich ab dem Tag des Eingangs des Antrags bei der Pflegekasse, frühestens vom Beginn der Pflegebedürftigkeit an.
Wenn Sie erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, beraten wir Sie gerne telefonisch unter der Nummer 0800 432 1600 oder nutzen Sie unseren Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung:



