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Pflege

Pflegegrade

Pflegebedürftigkeit kann alle treffen, unabhängig vom Alter. Um die richtige individuelle Unterstützung zu erhalten, bestimmen Pflegegrade den Grad der Selbstständigkeit im Alltag der pflegebedürftigen Person.

Seniorin wird von weiblicher Pflegekraft am Rücken gestützt

Pflege beantragen

Leistungen der Pflegeversicherung erhält eine pflegebedürftige Person – unabhängig von der Dauer des Feststellungsverfahrens – grundsätzlich ab dem Tag des Eingangs des Antrags bei der Pflegekasse, frühestens vom Beginn der Pflegebedürftigkeit an. 

Wenn Sie erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, beraten wir Sie gerne telefonisch unter der Nummer 0800 432 1600 oder nutzen Sie unseren Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung:

Der Erstantrag auf pflegerische Versorgung

Den Antrag können Sie ganz einfach im Mitgliederbereich "Meine novitas bkk" per App oder im Web ausfüllen und uns zukommen lassen.

Den Antrag auf Pflege im Mitgliederbereich stellen

Ermittlung des Pflegegrades

Das sind die Bewertungskriterien

Das Gutachten zur Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienstes (MD) durchgeführt. 

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade

Bei der Begutachtung kommt es nicht darauf an festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf im Tagesdurchschnitt anfallen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist, was er kann und was er nicht mehr kann. 

Dazu werden seine Fähigkeiten umfassend in allen Lebensbereichen begutachtet. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (mindestens sechs Monate) bestehen.

  1. Mobilität

    z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen = 10 Prozent

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

    z. B. örtliche und zeitliche Orientierung = 7,5 Prozent

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    z. B. nächtliche Unruhe, selbst schädigendes und autoaggressives Verhalten = 7,5 Prozent

  4. Selbstversorgung

    z. B. Körperpflege, Ernährung = 40 Prozent

  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuch = 20 Prozent

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    z. B. Gestaltung des Tagesablaufs) = 15 Prozent

Kurze Gedankenreise zum Lieblingsort.

Eine kurze Auszeit für die Seele.

Einstufung nach der Prüfung des Medizinischen Dienstes

Die Pflegegrade 1 bis 5

Antrag downloaden

Erhöhung des Pflegegrades

Wenn der bisherige Pflegegrad nicht mehr den tatsächlichen Hilfebedarf abdeckt, muss eine Erhöhung des Pflegegrads beantragt werden.

erhöhung-pflegegrad-novitas-2026-06 (PDF, 84,3 KB, barrierefrei)
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Unsere Pflegeberatung ist für Sie da!

Für die Betreuung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen. Hier ist gute Beratung gefragt. Egal, ob Sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflege zu tun haben oder Sie mehr Informationen oder Hilfe bei unseren umfassenden Pflegeleistungen wünschen. Unser Team der Pflegeberatung ist für Sie da!

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