Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn aufgrund von körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag benötigt wird. Damit ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, müssen Sie außerdem in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Antragstellung bis zur Begutachtung.
Ihr Anspruch auf unentgeltliche Pflegeberatung
Unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Pflege, informieren wir Sie über Ihren Anspruch auf unentgeltliche Pflegeberatung und ggf. über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt, über die Vorteile eines individuellen Versorgungsplans sowie über eine Vergleichsliste der Leistungen und Vergütungen zugelassener Pflegeeinrichtungen, einschließlich Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Innerhalb von zwei Wochen schlagen wir der versicherten Person oder der Pflegeperson einen Beratungstermin vor. Auf Wunsch der versicherten Person findet der Beratungstermin in der häuslichen Umgebung statt. Die Pflegeberatung erfolgt grundsätzlich auch bei Anträgen auf weitere Leistungen. Sie kann auf Wunsch durch digitale Angebote ergänzt werden.
Prüfung der Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse beauftragt umgehend den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachtung mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, welcher Pflegegrad zutrifft sowie welcher Umfang der Pflege für die zu pflegende Person notwendig ist. Dabei werden auch Beeinträchtigungen bei außerhäuslichen Aktivitäten und in der Haushaltsführung festgestellt und, ob Leistungen zur Prävention oder Rehabilitation sowie (Pflege-)Hilfsmittel erforderlich sind. Versicherte erhalten das Gutachten von der Pflegekasse. Dieses Pflegegutachten ist wesentliche Grundlage für eine umfassende Beratung und Versorgung.



