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Bei Pflegebedürftigkeit

Pflege beantragen

Manchmal wird der Alltag durch gesundheitliche Einschränkungen schwieriger. Wenn Sie oder Familienangehörige dauerhaft Unterstützung benötigen, können Leistungen der Pflegeversicherung eine wertvolle Entlastung sein.

Mutter kniet vor Ihrem Kind im Rollstuhl. Beide Lachen.

Wer kann Pflegeleistungen erhalten?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn aufgrund von körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag benötigt wird. Damit ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, müssen Sie außerdem in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Antragstellung bis zur Begutachtung. 

Ihr Anspruch auf unentgeltliche Pflegeberatung

Unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Pflege, informieren wir Sie über Ihren Anspruch auf unentgeltliche Pflegeberatung und ggf. über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt, über die Vorteile eines individuellen Versorgungsplans sowie über eine Vergleichsliste der Leistungen und Vergütungen zugelassener Pflegeeinrichtungen, einschließlich Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Innerhalb von zwei Wochen schlagen wir der versicherten Person oder der Pflegeperson einen Beratungstermin vor. Auf Wunsch der versicherten Person findet der Beratungstermin in der häuslichen Umgebung statt. Die Pflegeberatung erfolgt grundsätzlich auch bei Anträgen auf weitere Leistungen. Sie kann auf Wunsch durch digitale Angebote ergänzt werden.

Prüfung der Pflegebedürftigkeit 

Die Pflegekasse beauftragt umgehend den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachtung mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, welcher Pflegegrad zutrifft sowie welcher Umfang der Pflege für die zu pflegende Person notwendig ist. Dabei werden auch Beeinträchtigungen bei außerhäuslichen Aktivitäten und in der Haushaltsführung festgestellt und, ob Leistungen zur Prävention oder Rehabilitation sowie (Pflege-)Hilfsmittel erforderlich sind. Versicherte erhalten das Gutachten von der Pflegekasse. Dieses Pflegegutachten ist wesentliche Grundlage für eine umfassende Beratung und Versorgung.

Pflege beantragen

Den Erstantrag auf Pflege können Sie bequem per App oder im Web über unseren "Mein novitas bkk Mitgliederbereich" einreichen.

Den Antrag auf Pflege stellen

Unterstützung und Hilfen

Für Ihre individuelle Pflegesituation

Wir haben viele Möglichkeiten, Ihre individuelle Pflegesituation zu erleichtern und Sie zu entlasten.

Zwei Frauen sitzen in Sesseln in einem Raum und unterhalten sich

Die Pflegeberatung

Informiert und unterstützt Sie zu allen Themen rund um die Pflege.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin
Seniorin wird von weiblicher Pflegekraft am Rücken gestützt

Pflegegrade

Eine Übersicht der insgesamt fünf Pflegegrade und anhand welcher Beeinträchtigungen sie ermittelt werden.

Mehr zu den Pflegegraden
Vater kümmert sich um seine fröhliche behinderte Tochter die im Rollstuhl sitzt

Pflegeleistungen

Alle Informationen zu Pflegeleistungen im Überblick.

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Rund um die Pflege

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an Ihre Pflegekasse unter der Nummer 0800 432 1600 oder über das Kontaktformular:

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