Die Pflegezeit bietet Ihnen bis zu sechs Monate eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit, wenn Sie pflegebedürftige Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung pflegen.
Unterstützung für Pflegende
Pflegezeit für Angehörige
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll erleichtert werden, indem pflegenden Beschäftigten ermöglicht wird, sich vorübergehend von der Arbeit befreien zu lassen.

Pflegezeit
Längere Pflegezeit
Familienpflegezeit
Mit der Familienpflegezeit haben Sie auf bis zu 24 Monate Anspruch auf eine Arbeitszeitreduzierung. Die wöchentliche Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Der Arbeitgeber muss mindestens acht Wochen im Vorhinein informiert worden sein.
Die Bedingungen und Regelungen bleiben dieselben wie bei dem Anspruch auf Pflegezeit, mit folgenden Ausnahmen:
Lächeln - auch ohne Grund.
Positive Wirkung für Körper und Seele.
Kurze Pflegezeit
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wenn eine akute Pflegesituation vorliegt, haben pflegende Angehörige einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Tage.
Begleitung in der letzten Lebensphase
Befindet sich ein naher Angehöriger in der letzten Lebensphase, haben Sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für bis zu drei Monate.
Die Bedingungen und Regelungen bleiben dieselben wie bei dem Anspruch auf Pflegezeit, mit folgenden Ausnahmen:
Beratung durch unser Pflegeteam
Genaue Infos zu den einzelnen Leistungen und individuelle Beratung erhalten Sie unter der Nummer 0800 432 1600 oder über unser Kontaktformular: