Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht.
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Pflege
Pflegehilfsmittel
Zu Pflegehilfsmitteln gehören sowohl zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, als auch technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten und Hausnotrufsysteme.

Wichtige Fragen und Antworten im Überblick
Wer ist zuständig
Kranken- oder Pflegekasse?
Medizinische Hilfsmittel
Krankenversicherung
KV
- In der Regel werden medizinische Hilfsmittel übernommen
- Diese dienen der Behandlung, dem Ausgleich einer Behinderung oder der Sicherstellung eines Behandlungserfolges
- Beispiele sind: Bandagen, Hörgeräte, Rollstühle, Gehhilfen oder Kompressionsstrümpfe
Technische Hilfsmittel
Pflegeversicherung
PV
- Technische Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden und ermöglichen eine selbständige Lebensführung
- Beispiele sind: Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen.
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