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Datenschutzhinweise zur ePA

Pflichtinformation gemäß § 343 Absatz 1 SGB V

Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind unter folgendem Link ausführlich beschrieben:

Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte

Vorbemerkungen

ePA - App der Krankenkasse

Die ePA-App ist die App der Krankenkasse, mit der Sie auf Ihre ePA sowie weitere Funktionen zugreifen können. 

Anwendung E-Rezept

Anwendung TI-Messenger (TI-M)

Kontaktvarianten

Elektronische Patientenakte (ePA)

Sie ermöglicht die sichere digitale Speicherung und den Austausch wichtiger Gesundheitsdaten zwischen Ihnen und den Behandlern. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wissenswertes zur ePA